(openPR) Die Bezeichnung Swiss Made gilt als Herkunftssiegel für Dienstleistungen und Produkte aus der Schweiz. Mit Swiss Made werden positive Erwartungen an Exklusivität, Qualität, Traditi-on und Vertrauen ausgelöst, die schliesslich eine positive Kaufentscheidung steuern. Dieser positive wirtschaftliche Wert des Swiss Made-Siegels führt allerdings vermehrt auch zu ei-nem missbräuchlichen Einsatz der Herkunftsbezeichnung.
Um die Glaubwürdigkeit der Herkunftsbezeichnung zu garantieren, wurden vom Bundesrat Richtlinien formuliert, die es bei der Verwendung der Kennzeichnung "Schweiz" zu erfüllen gilt. Am 1. Januar 2017 ist nun die vom Bundesrat verabschiedete Gesetzgebung in Kraft getreten. Im Fokus der Gesetzesrevision steht das Markenschutzgesetz, welches die Regeln über die geografische Herkunft einer Ware oder Dienstleistung präzisiert. Da nicht für alle Produktarten dieselben Erwartungen an die Herkunft gestellt werden können, definiert das Markenschutzgesetz neuerdings drei Warenkategorien – Naturprodukte, Lebensmittel und Industrieprodukt –, die unterschiedliche Auflagen zu erfüllen haben.
Swiss Made Qualität und Ursprung kann mittels vielfältiger Symbole gekennzeichnet wer-den. Die verfügbaren Bildzeichen reichen von Matterhorn, Edelweiss, Schweizerkreuz, Wil-helm Tell bis zur Armbrust. Einzig das Schweizerkreuz in Form des Schweizer Staatswap-pens ist dem Gemeinwesen vorbehalten.
Ein breite Auswahl an handverlesenen Swiss Made und Swiss Design Produkten, die diesen Auflagen gerecht werden, präsentiert die Online-Plattform Bestswiss. Bestswiss hat sich zum Ziel gesetzt, Schweizer Produkte und Qualität sichtbar zu machen und dabei die genaue Herkunftsbezeichnung der angebotenen Produkte transparent auszuweisen. Eine ausführli-che Beschreibung zu Swiss Made und was dahintersteckt findet sich unter https://bestswiss.ch/swiss-made.










