(openPR) Das polnische Rechtssystem ist derzeitig in aller Munde. Es gibt so einige Unterschiede der beiden Länder.
Heute möchten wir einen Blick auf den Blick des Anwalts in Polen werfen und hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Anders als in Deutschland gibt es in Polen zwei Anwaltsberufe. Die Unterschiede zwischen beiden Anwaltsberufen ist aktuell nicht gro?, führt aber manchmal zu Missverständnissen oder zu Unsicherheit bei den deutschen Mandanten. Die Ursache hierfür liegt im Jahr 1961 – grundsätzlich aus politischen Gründen, heutzutage hat diese Spaltung aber keinen Sinn mehr. Die beiden Berufskammern verhandeln über die Verbindung unter einer Berufskammer und einer Berufsbezeichnung. Ab dem 01.01.2014 gibt es kaum noch Unterschiede zwischen beiden Berufensbildern. Der erste Unterschied ist das der Adwokat (Anwalt) die Vertretung in Strafprozessen durchführen darf. Der zweite sind die unterschiedlichen Bezeichnungen.
Die beiden Anwaltsberufe werden „adwokat“ und „radca prawny“ genannt. Die Berufsbezeichnung „adwokat“ lässt sich als „Rechtsanwalt“ und „radca prawny“ buchstäblich als „Rechtsberater“ übersetzen. Die Berufsbezeichnung „adwokat“ und ihre Übersetzung „Rechtsanwalt“ geben den deutschen Mandanten keinen Anlass zu Bedenken, die Berufsbezeichnung „radca prawny“ und ihre Übersetzung „Rechtsberater“ sind jedoch für den Mandanten schwierig zu verstehen (oft auch für polnische Mandanten). Aus diesem Grund wird der Begriff „radca prawny“ oft auch als „Rechtsanwalt“ übersetzt, was eigentlich dem Sinn und Zweck des Berufs entspricht.
In Polen gibt es die Spezialisierung als „Fachanwalt“ nicht. Jeder Rechtsanwalt und jeder Rechtsberater darf den Mandanten sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Instanz, sowie vor dem Höchsten Gericht vertreten.
Es gibt kaum Unterschiede in der Ausbildung, Zulassung zum Beruf oder Pflicht an Weiterbildung. Der Rechtsanwalt darf zum Rechtsberater wechseln und der Rechtsberater zum Rechtsanwalt. Es ist auch möglich, dass ein Jurist sowohl Rechtsanwalt als auch Rechtsberater ist – es gibt viele Einzelheiten in diesem Bereich, die für einen Mandanten völlig unwichtig sind.
Die Unterschiede zwischen Rechtsanwälten und Rechtsberatern bestehen nur in strafrechtlichen Angelegenheiten und auch dadurch, dass der Rechtsanwalt nur aufgrund eines Auftragsverhältnissses (d.h. nur selbständig) arbeiten darf. Der Rechtsberater dagegen darf sowohl selbständig sein als auch als Angestellter aufgrund eines Arbeitsvertrages (z.B. bei Privatunternehmen, Staatsamt) arbeiten.
Der Rechtsanwalt darf in Polen den Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten vertreten. Der Rechtsberater dagegen darf ihn nur in den unten genannten strafrechtlichen Angelegenheiten vertreten:
– Ordnungswidrigkeiten,
– Steuerstrafdelikte nach dem Steuerstrafgesetzbuch (bei Vergehen);
– er kann Nebenkläger in allen Straf- und Steuerstrafsachen sein.
Es gibt somit kaum Unterschiede bei den beiden Rechtsberufen. Es wird wohl noch einige Jahre dauern um die Spaltung ganz zu überwinden aber im Laufe der Zeit kommt es wahrscheinlich zwischen den beiden Berufskammern zu einer sinnvollen Einigung.
Zur Zeit gibt es in Polen ca. 13.000 Rechtsanwälte und 30.000 Rechtsberater.












