openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Trugschluss: Unternehmen sehen sich bereit für DSGVO

26.07.201711:19 UhrIT, New Media & Software

(openPR) München, 25. Juli 2017 – Viele Unternehmen weltweit sind der Meinung, die Pflichten aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Engl. General Data Protection Regulation GDPR) bereits abzudecken. Sie liegen falsch. Das ist eines der Ergebnisse einer Umfrage von Veritas Technologies, führend beim Datenmanagement in der Multi-Cloud.



Der Veritas 2017 GDPR Report zeigt: Weltweit erklärte fast ein Drittel (31 Prozent) der Befragten, das eigene Unternehmen erfülle die wichtigsten Regelungen der Verordnung längst. Als dieselben Firmen nach spezifischen Regelungen aus der DSGVO befragt wurden, sahen sie bei sich allerdings Nachholbedarf, so dass sie sehr wahrscheinlich nicht compliant sind. Berücksichtigt man auch diese Antworten, sind unter dem Strich nur noch zwei Prozent der Unternehmen weltweit tatsächlich auf die Verordnung vorbereitet.

Die größten Schwierigkeiten haben Firmen damit, bei Datenverlusten den Überblick zu behalten. Von den Befragten, die eigenen Angaben zufolge längst auf die Verordnung vorbereitet sind, hat fast die Hälfte (48 Prozent) keine Einsicht in sämtliche Vorfälle, bei denen personenbezogene Daten verloren gehen. Ganze 60 Prozent sehen sich nicht in der Lage, ein Datenleck binnen 72 Stunden zu entdecken und zu melden – dabei ist das eine essenzielle Forderung aus der DSGVO. Ob Krankenakte, Email-Adresse oder Passwort – meldet eine Organisation den Verlust von personenbezogenen Daten zu spät, handeln sie nicht konform zu den neuen Regelungen.
Die Studienergebnisse zeigen, dass Organisationen, die sich bereits als compliant einstufen, ihre Stategien überdenken sollten. Handeln sie nicht entsprechend, drohen hohe Bußgelder, die sich auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro belaufen können – je nachdem, welcher Betrag größer ist.

Gefahr durch ehemalige Mitarbeiter

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, sollte er auf keine Unternehmensdaten mehr zugreifen dürfen. Das geschieht meist, indem seine Systemzugänge und -Profile gelöscht werden. Dies ist ein wichtiger Prozess, um finanzielle oder Image-Schäden zu vermeiden. Trotzdem erklärte die Hälfte der „DSGVO-konformen“ Unternehmen, dass ihre ehemaligen Mitarbeiter weiterhin Zugriff auf Unternehmensdaten hätten. Dieses Ergebnis zeigt, dass auch die Firmen, die von ihrer DSGVO-Compliance überzeugt sind, anfällig sind für mögliche Sicherheitslücken.

„Recht auf Vergessenwerden” bereitet Probleme

Laut DSGVO haben alle Verbraucher das Recht zu fordern, dass ihre eigenen personenbezogenen Daten aus Datenbanken von Unternehmen gelöscht werden. Das wird jedoch zum Problem – auch für Organisationen, die sich nach eigenen Angaben bestens vorbereitet fühlen. 18 Prozent räumten ein, personenbezogene Daten nicht zeitnah suchen, finden und löschen zu können. Weitere 13 Prozent sind nicht in der Lage,

< ihre Daten daraufhin zu untersuchen, ob sie Referenzen zu Einzelpersonen enthalten
< zu visualisieren, wo Daten gespeichert werden

Ebenfalls 13 Prozent gestanden, dass die Quellen der Daten und ihr Verwendungszweck nicht klar definiert sind. Auch das verstößt gegen die DSGVO. Organisationen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten ausschließlich für den ursprünglichen Verwendungszweck verwendet und danach gelöscht werden.

Wer ist wofür verantwortlich?

Ein weiteres Ergebnis: Organisationen schätzen falsch ein, wer für die Daten in Cloud-Umgebungen verantwortlich ist. 49 Prozent der Befragten, die sich bereit für die DSGVO halten, sehen die Verantwortung für Daten-Compliance komplett beim Cloud-Anbieter (Cloud Service Provider CSP). Allerdings ist das Unternehmen selbst als der “Besitzer” der Daten oder als der „Data Controller“, wie es in der Verordnung heißt, verantwortlich und muss sicher stellen, dass ein Provider als so genannter Datenverarbeiter oder „Data Processor“ (CSP) entsprechend den Vorgaben handelt. Diese Fehleinschätzung kann ihnen teuer zu stehen kommen, sobald die DSGVO-Regelungen in Kraft treten.

„Die DSGVO will Unternehmen zwingen, Datenmanagement ernst zu nehmen. Unsere Umfrage zeigt jedoch: Es besteht große Unsicherheit darüber, was getan werden muss, um die Vorgaben zu erfüllen. Doch der Countdown läuft und alle Missverständnisse sollten ausgeräumt sein, wenn die Verordnung nächstes Jahr gültig wird”, sagt Andreas Bechter, Regional Product Manager EMEA bei Veritas.

„Für Regelungen wie die DSGVO ist es wichtig zu verstehen, welche Daten in der Organisation vorhanden sind. Doch das ist nicht genug. Die Daten müssen so klassifiziert sein, dass Richtlinien auf sie angewendet werden können. Geschieht das nicht, kann es auch keine Compliance geben. Die Ergebnisse unserer Umfrage sollten genutzt werden, um Unternehmen über Irrglauben aufzuklären, die sie das Geschäft kosten könnten.”

Die DSGVO harmonisiert die Regelungen, wie mit personenbezogenen Daten innerhalb des EU-Raums umzugehen ist. Organisationen müssen sicherstellen, dass ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und die notwendigen Prozesse installiert wurden, um unmittelbar festzustellen, ob personenbezogene Daten verloren gingen. Die DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und betrifft jede Organisation, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger vertreibt oder ihr Verhalten beobachtet. Der Sitz der Organisation ist irrelevant.

Mehr Informationen darüber, wie Unternehmen die DSGVO erfüllen können, finden Sie hier: https://www.veritas.com/de/de/solution/general-data-protection-regulation

Methodologie
Veritas hat den unabhängigen Marktforscher Vanson Bourne beauftragt, eine Studie durchzuführen. Dieser Report basiert auf den Ergebnissen. Im Februar und März 2017 wurden 900 Führungskräfte aus Australien, Deutschland, Frankreich, Japan, Singapur, Südkorea, den USA und dem Vereinigten Königreich interviewt. Die Befragten kamen aus Organisationen mit mindestens 1000 Mitarbeitern aus verschiedenen Sektoren. Ein Kriterium war eine geschäftliche Beziehung Organisation im EU-Raum.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 960330
 129

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Trugschluss: Unternehmen sehen sich bereit für DSGVO“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Veritas Technologies

Deutsche Verbraucher wollen Firmen abstrafen, die ihre Daten schlecht schützen
Deutsche Verbraucher wollen Firmen abstrafen, die ihre Daten schlecht schützen
München, 15. Mai 2018 – Die Ergebnisse der globalen Forschungsstudie von Veritas Technologies, einem führenden Anbieter von Multi-Cloud-Datenmanagement, legen offen, dass deutsche Verbraucher Organisationen immer weniger zutrauen, ihre persönlichen Daten zu schützen. Mit jedem neuen Datenleck und erfolgreichen Hackerangriff wächst ihr Misstrauen. So glauben 43 Prozent der deutschen Verbraucher (weltweit 38 Prozent), dass die meisten Unternehmen nicht wissen, wie sie persönliche Daten schützen sollen. Die Ergebnisse aus der 2018 Veritas Globa…
EU DSGVO: Deutsche Verbraucher werden Firmen mit Anfragen fluten
EU DSGVO: Deutsche Verbraucher werden Firmen mit Anfragen fluten
München, 3. Mai 2018 – Viele Unternehmen müssen damit rechnen, von Anfragen deutscher Verbraucher zu gespeicherten personenbezogenen Daten überhäuft zu werden. Dies zeigen die Ergebnisse einer Studie von Veritas Technologies, einem führenden Anbieter für Datenmanagement in der Multi-Cloud. Zwei von fünf Deutschen (38 %) wollen innerhalb von sechs Monaten von ihren neuen Datenschutzrechten Gebrauch machen, die mit der EU DSGVO am 25. Mai wirksam werden. Mit der Datenschutzverordnung werden Verbraucher in der EU ihre persönlichen Daten stärker…

Das könnte Sie auch interessieren:

Schluss mit den DSGVO-Mythen!
Schluss mit den DSGVO-Mythen!
… vorher geltenden Rechtslage einige Unterschiede zu beachten gilt. Falsch ist aber, dass alle im Zusammenhang mit der DSGVO geäußerten Befürchtungen auch für jedes Unternehmen gelten. In diesem Beitrag wollen wir mit einigen DSGVO-Mythen aufräumen. Übrigens: Am 1.11. findet unser nächster DSGVO-Frühstücks-Workshop statt. An diesem Tag werden die Mythen …
Voraussetzungen und Haftungsfragen im Rahmen der Auftragsverarbeitung
Voraussetzungen und Haftungsfragen im Rahmen der Auftragsverarbeitung
Zahlreiche Unternehmen beauftragen andere Dienstleister mit Vorgängen, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beinhalten. Wichtige Beispiele sind Cloud-Dienste oder der Newsletterversand. Werden diese Daten dabei im Auftrag und streng nach Weisung des ersten Unternehmens verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung …
Bild: Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geht auch günstig und SMART!Bild: Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geht auch günstig und SMART!
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geht auch günstig und SMART!
Der Datenschutz wird immer wichtiger und mit der EU-DSGVO mit Wirkung zum 25. Mai 2018 eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die jedes Unternehmen erfüllen muss. Wir, das sind smart DSGVO und bloola, haben es uns zur Aufgabe gemacht, praktikable Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen zu entwickeln, die ohne kostenintensive Beratungsmandate …
Zwei Jahre DSGVO: So können Unternehmen wichtige Wissenslücken schließen
Zwei Jahre DSGVO: So können Unternehmen wichtige Wissenslücken schließen
München, 20. Mai 2020 – Nach zwei Jahren DSGVO haben viele Unternehmen immer noch mit dem Aufspüren personenbezogener Informationen in ihren Datenbeständen zu kämpfen. IntraFind erläutert, wie ihnen Enterprise Search-Technologie helfen kann. Am 25. Mai 2020 ist die DSGVO seit genau zwei Jahren in Kraft. In vielen Unternehmen nimmt man dieses Jubiläum …
Xeelo macht Unternehmen vollständig DSGVO-compliant
Xeelo macht Unternehmen vollständig DSGVO-compliant
Ab dem 25. Mai 2018 wird die DSGVO, die Sanktionierbarkeit von Unternehmen, die personenbezogene Daten unsachgemäß verarbeiten, stark verändern. ------------------------------ Dann müssen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, nachweisen, dass sie über geeignete Prozesse verfügen, um die in der DSGVO enthaltenen Vorschriften abzudecken. …
Schlusslicht Deutschland: Unternehmen fühlen sich schlecht auf DSGVO vorbereitet
Schlusslicht Deutschland: Unternehmen fühlen sich schlecht auf DSGVO vorbereitet
München, 25. April 2017 – Eine weltweit durchgeführte Umfrage von Veritas, Marktführer im Information Management, kommt zu einem beunruhigenden Ergebnis für deutsche Unternehmen: Fast die Hälfte (48%) sieht sich nicht gerüstet für die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, engl.: General Data Protection Regulation GDPR), die im Mai 2018 in Kraft tritt. …
Bild: Anwendbarkeit der Datenschutzgrund-Verordnung für Schweizer UnternehmenBild: Anwendbarkeit der Datenschutzgrund-Verordnung für Schweizer Unternehmen
Anwendbarkeit der Datenschutzgrund-Verordnung für Schweizer Unternehmen
Was ändert sich mit der DSGVO für Schweizer Unternehmen und wann ist sie anwendbar? Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung oder DSGVO) …
Bild: 2. DSAnpUG-EU im BGBl. veröffentlicht - Betrieblicher Datenschutzbeauftragter erst ab 20 PersonenBild: 2. DSAnpUG-EU im BGBl. veröffentlicht - Betrieblicher Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen
2. DSAnpUG-EU im BGBl. veröffentlicht - Betrieblicher Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen
… Mitarbeiterschulung nicht vom Datenschutzbeauftragten übernommen werden kann, generell keine Verpflichtung zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter bestehe. Dies jedoch ist ein Trugschluss und kann – insbesondere bei datenschutzrechtlich nicht beratenen Unternehmen – schnell in einem (kostspieligen) Datenschutzverstoß münden. Denn die DSGVO geht …
Bild: DSGVO Abmahnungen: Orientierungshilfe für UnternehmenBild: DSGVO Abmahnungen: Orientierungshilfe für Unternehmen
DSGVO Abmahnungen: Orientierungshilfe für Unternehmen
… Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb, („UWG“) führen können. In diesem Beitrag soll ein Überblick über die aktuelle Problematik gewährt und eine mögliche Orientierungshilfe für Unternehmen gegeben werden. Hintergrund: Abmahnung nach dem UWG Nach dem UWG dürften Unternehmen, die eine „unlautere“ Handlung im Sinne des UWG begehen, auf Beseitigung und bei …
Bild: XING Expertendialog "5 Monate DSGVO - Abmahnwelle oder echter Verbraucherschutz?"Bild: XING Expertendialog "5 Monate DSGVO - Abmahnwelle oder echter Verbraucherschutz?"
XING Expertendialog "5 Monate DSGVO - Abmahnwelle oder echter Verbraucherschutz?"
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Unternehmenspraxis: Massive Abmahnwelle ist bisher ausgeblieben, Verunsicherung dennoch groß In dem XING Expertendialog "5 Monate DSGVO - Abmahnwelle oder echter Verbraucherschutz?" am 26. Oktober 2018 wird die Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen, Frau Dr. Imke Sommer über die ersten Monate …
Sie lesen gerade: Trugschluss: Unternehmen sehen sich bereit für DSGVO