(openPR) Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft nimmt immer mehr an Komplexität zu. Die gesetzliche Regelung in Deutschland enthält zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe, die unionsrechtskonform, das heißt im Lichte ihrer unionsrechtlichen Vorgabe zu interpretieren sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesfinanzhof (BFH) haben dazu in verschiedenen Grundsatzurteilen Stellung genommen. Diese Entscheidungen fordern eine ganz neue umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Unternehmensgruppen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun auf diese Rechtsprechung reagiert. Durch das BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017 wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) an die Urteile von EuGH und BFH angepasst.
Die neuen Regelungen nehmen Einfluss auf die Beurteilung der Steuerschuldnerschaft, die Vorsteuerabzugsberechtigung, die steuerliche Haftung sowie auf die Steuererklärungspflichten im Konzern. Darüber hinaus können bestehende Gruppenstrukturen die Neuerungen (auch in laufenden Betriebsprüfungen) nutzen, um eine bisher nach Verwaltungsauffassung nicht mögliche Organschaft nunmehr zu argumentieren oder eine nicht gewünschte Organschaft jetzt rechtssicher zu vermeiden.
Dieses Seminar gibt einen Gesamtüberblick über die Konsequenzen des neuen BMF-Schreibens und praxisorientierte Handlungsempfehlungen, wie man die Neuregelungen am besten im eigenen Unternehmen umsetzen und nutzen kann.
Mehr Informationen zum Seminar erhalten Sie unter:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-11-fu112/umsatzsteuerliche-organschaft













