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Warum Arbeitgeber die private Internet- und Telefonnutzung regeln sollten

Arbeitsrecht
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(openPR) In diesem Beitrag geht es um die Frage, warum Arbeitgeber die Privatnutzung des Firmen-Internetz bzw. die private Nutzung der Firmen-Rechner durch ihre Mitarbeiter ausdrücklich regeln sollten.

Es gibt dafür verschiedene Gründe, warum eine Regelung nicht einfach so wie sie sich da so im Unternehmen eingebürgert hat, beibehalten werden sollte. Oft gestatten die Arbeitgeber die private Nutzung des Internets stillschweigend und dann macht quasi jeder was er will. Solange das dann nicht ausufert ist das auch kein Problem.



Trotzdem bereitet rein rechtlich die Privatnutzung erhebliche Probleme unter verschiedenen Gesichtspunkten. Der erste und wichtigste Punkt ist der Datenschutz. Wurde zum Beispiel dem Arbeitnehmer gestattet, vom dienstlichen Account auch private Emails zu senden und zu empfangen, dann gesteht eine gestattete Privatnutzung. Als Arbeitgeber darf ich dann nicht mehr einfach in den Account reingehen. Er darf den Arbeitnehmer beispielsweise nicht mit PC Überwachungssoftware wie der Spionagesoftware Wolfeye Keylogger heimlich überwachen. Auch nicht, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer seinen Pflichten nicht nachkommt.

Das kann insbesondere bei Urlaub oder Krankheitsvertretung problematisch werden, wenn man dann nicht in den Account reinkommt und dann noch unter Umständen an wichtige Emails nicht kommt oder wenn man nicht den Zugang zum Rechner haben darf, weil dort auch private Dinge gespeichert sind.

Deswegen empfiehlt sich hier auf jeden Fall eine klare Regelung zu machen. Kleineren Arbeitgebern empfiehlt es sich sogar, die private Nutzung nicht zu gestatten, weil das dann andernfalls datenschutz-rechtlich fast nicht in den Griff zu bekommen ist.

Das ist aber nur ein Problem. Das nächste Problem ist, dass man exzessive Internet Nutzung auch während der Arbeitszeit nur ganz eingeschränkt überprüfen kann. Wenn man die Privatnutzung gestattet hat, kommt man an die Daten nicht so ohne weiteres ran.

Der nächste Punkt ist das Verhalten der Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken - und zwar auch während der Freizeit. Es gab in der Vergangenheit immer wieder Fälle, wo Arbeitgeber Arbeitnehmer kündigten, weil diese zum Beispiel rassistische Posts bei Facebook gemacht haben, oder wegen schlechter Äußerungen über den Arbeitgeber bei Twitter oder wo firmeninterne Geheimnisse in sozialen Netzwerken ausgeplaudert wurden.

Häufig fällt auf, dass Arbeitgeber hier gar keine Regelung haben. Und das ist besonders dann heikel, wenn Arbeitnehmer explizit dafür bezahlt werden, dass sie in den sozialen Netzwerken für den Arbeitgeber unterwegs sind. Hier sind gleich eine ganze Latte von Problemen zu erwarten. Zum einen wird mein Unternehmen, wenn ich denn so dulde, auch mit negativen Äußerungen meiner Mitarbeiter in Verbindung gebracht. Das andere kann ein wettbewerbs-rechtliches Problem sein, wenn sich Mitarbeiter eigentlich positiv über den Arbeitgeber äußern, aber hier zum beispiel eine marktschreierische Werbung betreiben, die wettbewerbs-rechtlich zu Abmahnungen durch Konkurrenten führt. Das gab es Frankreich, wo auch Mitarbeiter gekündigt wurden.

Auch der jüngste Fall von RWE Mitarbeiter, die sich mit ihrem Unternehmen gegen Umweltaktivisten zur Wehr setzten, auch das kann einem Unternehmen auch unter Umständen auf die Füße fallen, zumindest in den Medien. Deswegen ist wichtig, dass man hier die Sachen regelt und es empfiehlt sich eine klare Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, entweder im Arbeitsvertrag oder als Anlage zum Arbeitsvertrag oder wenn ein Betriebsrat da ist als Betriebsvereinbarung. Eine klare Regelung dazu, wie man als Arbeitnehmer mit dem Internet umgehen muss und darf ist wichtig.

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