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Raus aus den AGB-Fallen

(openPR) Köln, 21. Juni 2017. Immer wieder sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gegenstand kostenpflichtiger Abmahnungen. Veraltete oder unzulässige Klauseln kommen Händler teuer zu stehen. Die Fülle an Gesetzesnovellierungen und Gerichtsentscheidungen macht es schwer, den Überblick zu behalten. Einige Fehler finden sich besonders häufig in B2C-AGB, lassen sich jedoch mit wenig Aufwand vermeiden.

Das AGB-Recht regelt nicht nur die Frage, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einzubeziehen sind, sondern stellt auch inhaltliche Schranken auf. AGB-Klauseln sind u. a. dann unwirksam, wenn sie den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Wird diese Vorschrift verletzt, ist die Klausel zunächst unwirksam. Gleichzeitig liegt jedoch ein Wettbewerbsverstoß vor, der abgemahnt werden kann. Tanya Stariradeff, Legal Consultant bei Trusted Shops, deckt die fünf häufigsten AGB-Fehler in ihrem aktuellen Blogbeitrag auf und zeigt, wie sie sich einfach vermeiden lassen.

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