(openPR) Anspruch auf bezahlte Freistellungen häufig nicht bekannt - AHB Electronic zeigt mit einer Übersicht, welche Möglichkeiten Arbeitnehmer in den einzelnen Bundesländern haben
Hemsbach, 02.08.2006. Unternehmen erwarten von ihren Mitarbeitern heute eine zunehmende Eigeninitiative in der Weiterbildung. Das ergab eine Erhebung des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln. 12 von 16 Bundesländern bieten Arbeitnehmern bereits das Recht auf bezahlte Bildungsfreistellungen. Dennoch machen nach Angaben der IG-Metall nur etwa 2 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland davon Gebrauch. Häufig ist diese Möglichkeit bei Mitarbeitern gar nicht bekannt. Die AHB Electronic GmbH bietet in ihrem aktuellen Newsletter und auf ihrer Website eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer zum Thema Bildungsurlaub. Das Unternehmen entwickelt IT-Lösungen für das Personalzeitmanagement und beschäftigt sich regelmäßig mit neuen Wegen und Potenzialen zur Optimierung von Arbeit.
Beim Bildungsurlaub zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahmen übernimmt der Arbeitnehmer. Seminare können aber als Werbungskosten bei der Steuererklärung angesetzt werden, wenn Sie laut Bundesfinanzhof dazu dienen, im ausgeübten Beruf auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Ein Termin für den Bildungsurlaub muss dem Vorgesetzten frühzeitig mitgeteilt werden und sollte mit diesem auch abgestimmt werden. So lässt sich die Freistellung mit dem täglichen Arbeitsablauf und den betrieblichen Planungen vereinbaren.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen darüber, welche Personengruppen Bildungsurlaub für welche Zwecke in Anspruch nehmen können. Damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren, sollte gemeinsam über die Art der Weiterbildung nachgedacht werden. Insbesondere wenn diese in eindeutiger Beziehung zum Beruf steht, ist das auch für ein Unternehmen eine wertvolle Bereicherung.
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