(openPR) Winsen (Luhe), den 29.05.2017: Es gibt natürlich Verkehrssünden, bei denen man weiß - au weia, wenn man da erwischt wird, wird’s teuer. Bei einigen hagelt es dann auch Punkte für die Vehrkehrssünderkartei in Flensburg. Manchmal gibt’s aber auch Strafen, mit denen man nie im Leben gerechnet hätte - aus Unwissenheit. Heute wird also einmal einen Blick auf mögliche und unmögliche bußgeldfähige Verkehrsdelikte geworfen.
Zu schnell gefahren? Und dabei geblitzt worden oder - noch besser - von einem Zivilfahrzeug der Polizei mit Videoaufzeichnung verfolgt worden? Klar gibt's da Unterschiede. Ab wann wird es denn so richtig teuer? Innerhalb von Ortschaften kassiert man bei Tempoüberschreitungen bis 10 km/h 15€ Bußgeld. Nur noch 5 km/h drauf - und schon werden 25€ fällig. Bei bis zu 25 km/h sind es dann schon 80€ plus 1 Punkt für die Verewigung in Flensburg. Ab 31 km/h über dem Tempolimit sind dann 160€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig; wer noch schneller fährt, wird natürlich entsprechend härter bestraft und sollte sich vielleicht auch überlegen, ob sein Verantwortungsgefühl für das, was in Ortschaften so alles unvorhergesehen vors Auto laufen kann, im Einklang mit seiner fahrerischen Realität steht.
Außerhalb geschlossener Ortschaften kosten bis 10km/h zu viel genau das - nämlich 10€. In 5km/h-Schritten wird es jeweils 10€ teurer; bei 25 km/h zu viel steigt die Strafe sprunghaft an und beträgt 70€, und auch hier kommt der erste Punkt in Deutschlands Verkehrssünderkartei hinzu. Ab 41 km/h zu schnellen Fahrens werden 160€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig, bei 61 km/h mehr sogar 440€, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot. Ab 70 km/h sind es 600€, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
Soweit, so gut, jeder weiß, dass zu schnelles Fahren schnell teuer werden kann. Interessanter wird es bei den Dingen, von denen man überhaupt nicht wusste, dass es sie gibt. Zum Beispiel dies: Alle Mädels müssen jetzt ganz stark sein; eine ganz besonders gute Freundin hat eine pinke, rosafarbene oder strassbesetzte Parkscheibe geschenkt? Diese sollte lieber eingerahmt und an die Wand gehängt oder sonstwas damit gemacht werden - aber dem eigentlichen Zweck sollte man sie lieber nicht zukommen lassen. Ein eifriger Gesetzeshüter, der sich intensiv mit dem Bußgeldkatalog auseinandergesetzt hat, wird ein Knöllchen mit 5€ Strafe verpassen. Ja, in Deutschland ist tatsächlich das Verwenden einer blau-weißen Parkscheibemit genauen Abmessungen Pflicht.
Handys im Auto können nützlich sein - z.B. wenn man eine Verkehrs-App mit Navigationsfunktion benutzt und sich durch fremde Regionen navigieren lässt. Ansonsten haben sie natürlich in der Hand des Autofahrers nichts zu suchen. Wer alles richtig machen möchte, fährt zum Telefonieren an den Rand und parkt (sofern er keine Freisprechanlage nutzen kann) - und stellt dabei den Motor aus. Wer den Motor laufen lässt, kassiert 60€ Strafe und sogar noch 1 Punkt in Flensburg. Auch Radfahrer sollten sich da nicht in Sicherheit wähnen. Telefonieren mit Handy am Ohr und ohne Freisprecheinrichtung kostet mal eben 25€.
Gerade zum Glück nicht ganz aktuell, da die Temperaturen hoch genug sind, aber spätestens im Herbst wieder: Eine vereiste Scheibe, ob vorn, Seite oder hinten, sollte vernünftig freigekratzt werden. Das berühmte Guckloch wird sonst schnell mt 10€ bestraft.
Die Straßen morgens sind wieder voll? Das erste Meeting ist in 5 Minuten angesetzt? Dann besser zukünftig zeitig losfahren; wer den Stau oder die Verkehrsbehinderung schnell umfahren möchte und dafür, wenn auch nur kurzzeitig, auf einen Gehweg oder den Grünstreifen ausweicht, kassiert ebenfalls 10€.
Auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer und müssen sich an bestimmte Dinge halten. Wer wusste, dass eine Straße, wenn der Fußgängerüberweg nicht in direkter Nähe ist, zwar überquert werden darf, dies aber auf DIREKTEM Weg getan werden muss und dabei niemanden gefährdet werden darf? Direkt heißt hierbei, den Weg nicht unnötig zu verlängern, indem man schräg über die Straße geht. Sonst könnte dies 5€ kosten. 5€ werden auch fällig, wenn man verbotener Weise eine Straßenabsperrung übersteigt oder außerhalb geschlossener Ortschaften auf der rechten statt linken Straßenseite geht.
LKW-Fahrer aus der Region werden es wissen, andere von weiter her vielleicht nicht, und jeder rund um Hamburg Wohnende hat wohl schon einmal vorm Elbtunnel ausharren müssen, weil dieser wegen Auslösens der Höhenkontrolle gesperrt wurde. Außer dem Ärger der Wartenden zieht der LKW-Fahrer auch den der Polizei auf sich und muss, wenn der LKW an sich höher als 4 Meter ist, 260€ Strafe zahlen.
Ganz besonders empfindlich hoch fallen die Strafen bei Beleidigungen jeglicher Art aus. Natürlich ist es schwer, einem anderen Verkehrsteilnehmer eine beleidigende Geste nachzuweisen, auch wenn man sie wirklich 100% gesehen hat. Sollte man aber tatsächlich einen Fotobeweis haben (selbstverständlich kann das nur der Beifahrer gemacht haben, sonst hätte man ja als Fahrer verbotenerweise sein Handy benutzt...), so kann die herausgestreckte Zunge 300€, der gezeigte Vogel schon 750€ und der Stinkefinger sogar 4000€ kosten. Polizisten mit ebendiesen Gesten oder sogar verbal zu beleidigen, ist auch gar keine gute Idee, denn diese brauchen nicht einmal einen Foto- oder Tonbeweis.
Es gibt aber auch Strafen, von denen man denkt, dass es sie gibt - die aber tatsächlich gar nicht existieren. Eine Annahme ist z.B., dass es ein Mindestfahrgebot von 60 km/h auf der Autobahn gibt. Das ist so nicht ganz korrekt. Richtig ist, dass Autobahnen nur für schnellfahrende Fahrzeuge zugelassen sind; ein Mofa mit Höchsttempo 25 hat dort also nichts zu suchen. Aber es gibt keine generelle Verpflichtung, dieses Tempo tatsächlich zu fahren.
Auch barfuss oder mit FlipFlops zu fahren, ist nicht generell verboten. Wer allerdings einen Unfall verursacht, muss sich das Überprüfen des lockeren Schuhwerks gefallen lassen - es könnte ja der Grund dafür sein. Berufskraftfahrer sind jedoch zu festem Schuhwerk verpflichtet.













