(openPR) Damit fing es an, die Schulden durch Mithaftung. Frauen verstricken sich leichter in "Schulden für den eigenen Partner". Warum? Weil Frauen die Beziehungen höher als finanzielle Verpflichtungen werten. Auch in der Hoffnung auf eine gemeinsame Lebensgrundlage sind Frauen sehr oft dazu bereit, Schuldverpflichtungen einzugehen.
So kommt es, dass Frauen bei Kreditaufnahmen oft als zweite Kreditnehmerin oder als Bürgen mit unterschreiben. Oft treten Frauen auch als alleinige Kreditnehmerin auf, wenn der Partner nicht mehr kreditwürdig ist. Wenn sich dann die finanzielle Situation nicht so entwickelt, wie von dem Mann erhofft, oder wenn die Beziehung auseinander geht, sehen sie sich plötzlich mit einem Schuldenberg konfrontiert, den sie nicht verursacht haben, für den sie aber (mit) verantwortlich sind.
Da zudem die wirtschaftliche Situation von Frauen häufig recht ungünstiger ausschaut (niedrige Löhne, eingeschränkte Erwerbsmöglichkeiten für die Dauer der Kindererziehung u. a.), wird eine einmal entstandene Verschuldung oft zum anscheinend unlösbaren Problem.
Frauen, die eine Bürgschaft übernommen haben, sollten die Bürgschaftserklärung unbedingt rechtlich überprüfen lassen. Denn, Vereinbarungen zur Mithaftung können sittenwidrig sein.
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