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Barrierefreiheit bei der Arzneimittelversorgung

09.05.201716:46 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Barrierefreiheit bei der Arzneimittelversorgung

(openPR) Versandapotheken liefern einen wichtigen Beitrag

Berlin, 9. Mai 2017. Bei der Arzneimittelversorgung ist Barrierefreiheit besonders wichtig, da viele der Patienten geschwächt sind. Lange Wege, Stufen und enge Eingänge können ein unüberwindbares Hindernis in den Apotheken vor Ort darstellen. Dabei beschreibt das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ die Barrierefreiheit recht umfänglich: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Diese Anforderungen erfüllen viele der deutschen Versandapotheken bereits.

Webseiten der Versandhändler vorbereitet

Bei der Bestellung von Arzneien über Versandapotheken entfallen lange Wege, besonders dann, wenn in Zukunft mit dem digitalen Rezept auch der Gang zum Briefkasten mit dem Papierrezept entfällt. Online lassen sich bei vielen Webseiten der Versandapotheken Schriftgrößen anpassen, Texte für Blinde vorlesen und für Gehörlose haben Filme Untertitel beziehungsweise ist die Tonspur schriftlich erfasst. So wird es in Zukunft allen möglich sein, Arzneimittel sicher über eine Versandapotheke zu bestellen – ganz ohne Barrieren. „Keine baulichen Hürden wie Stufen und für jedermann zugängliche Webseiten auf Smartphone, Tablet oder PC unterstützen gerade beeinträchtigte Patienten dabei, Arzneien sich ohne Einschränkungen nach Hause liefern zu lassen. Versandapotheken leisten auch damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgung“, sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA.

Arzneiversand soll gestärkt werden

Nicht nur wegen der Barrierefreiheit sollte der Versand von verschreibungspflichtigen Arzneien in Deutschland erlaubt bleiben. Bereits im Dezember 2014 schrieb der GKV-Spitzenverband in einem Positionspapier: „Die Ermöglichung neuer Vertriebswege erschließt den Patienten die Chance auf flexiblere Angebotsstrukturen. Zudem werden im Wettbewerb Anreize für eine intensivere Beratung gesetzt. Der Versandhandel ist zu stärken, soweit für alle Vertriebswege die Sicherheit der Versorgung gewährleistet ist und dieser zur Wirtschaftlichkeit der Versorgung beiträgt.“

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