(openPR) Kehl/Eppelheim 12.04.2017. Im Zeitraum vom 22.03.2017 bis 29.03.2017 fand nun schon zum zweiten mal der Onlineausbilderkongress statt. Die Veranstalterin und Moderatorin Frau Melanie Guth hat diesen Kongress ins Leben gerufen Frau Guth ist Geschäftsführerin der AEVO Online GmbH. Sie unterstützt Ausbilderinnen und Ausbilder dabei, das Leben von jungen Menschen zu verändern und Sie zu Top-Nachwuchskräften für Ihr Unternehmen zu entwickeln. Sie weiß, dass Ausbilder in den Unternehmen oft alleine für ihre Sache kämpfen und nicht immer die Unterstützung erfahren, die sie sich wünschen. Die Vernetzung über Branchen- und Unternehmensgrenzen hinweg ist daher umso wichtiger.
Mit dem Online Ausbilderkongress möchte Melanie Guth Ausbilderinnen und Ausbilder zum Austausch einladen und konkrete Impulse, sowie Inspirationen bieten, wie sich die Ausbildungswelt gerade rasant verändert. Dabei gehen wir neue Wege und nutzen die einzigartige Gelegenheit zu erkunden, welche Möglichkeiten uns die Technik derzeit bietet. Veränderte Zeiten erfordern es, neue Wege zu gehen - wer das nicht tut, wird über kurz oder lang auf der Strecke bleiben. Es ist Zeit für den "Ausbilder 4.0". Hierzu hat Frau Guth Expertinnen und Experten aus allen Bereichen eingeladen.
Aus der digitalen Welt sind soziale Netzwerke ebenso wenig wegzudenken wie aus dem Alltag tausender Internetnutzer. Wie folgenschwer allerdings schon ein einziger falscher Klick im Netz für die Außendarstellung des Arbeitgebers oder für den Auszubildenden sein kann, scheint besonders Auszubildenden und jungen Arbeitnehmern oftmals nicht bewusst zu sein. Einblicke in diese Thematik gab der Beitrag „Arbeitsrecht und Socialmedia – Fallen für Auszubildende“ von Rechtsanwältin Dimartino beim Online-Ausbilderkongress 2017
Anders als ein Gespräch unter Freunden, können viele Facebook-Freunde oder „Freunde“ aus anderen Netzwerken die Kommentare lesen. Die Anzahl der „Freunde“ übersteigt regelmäßig eine Stammtischsituation. Auffällig ist auch bei diesen Kündigungen, die nicht nur Auszubildende sondern auch immer häufiger Arbeitnehmer betreffen, dass Kündigungen, welche aufgrund von Einträgen im Internet getätigt worden sind regelmäßig auf Ausdrucken beruhen, die den Arbeitgeber anonym erreicht haben. Es lässt sich festhalten, dass die Freunde, die man bei Facebook hat, nicht unbedingt immer die besten Freunde sind oder man ist vielleicht mit dem Arbeitgeber selbst in einem Netzwerk „befreundet“. Häufig erreicht Dimartino die Anfrage: „Reicht dieses Posting für eine Kündigung?“ Die Antwort lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier muss regelmäßig abgewogen werden.
Wenn Sie den Onlineausbilderkongress versäumt haben, können Sie nachträglich das Kongresspaket über die Website erwerben und alle Vorträge nachhören.
Weitere Informationen hierzu und Termine zu weiteren Onlinekongressen finden Sie unter: www.aevo-online.com
Maria Dimartino, Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht, Datenschutz und Neue Medien mehr Infos unter www.jurvita.de
Melanie Guth ist Geschäftsführerin der AEVO Online GmbH. Sie unterstützt Ausbilderinnen und Ausbilder dabei, das Leben von jungen Menschen zu verändern und Sie zu Top-Nachwuchskräften für Ihr Unternehmen zu entwickeln.










