openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neues BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW): BaFin bestätigt Video-Identifikation und erhöht Sicherheit

Bild: Neues BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW): BaFin bestätigt Video-Identifikation und erhöht Sicherheit

(openPR) München, 11. April 2017 – Am gestrigen Nachmittag hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr Rundschreiben 3/2017 (GW) veröffentlicht, das neue Standards für die Video-Identifikation in Deutschland festlegt. Es ersetzt damit das bisher gültige Rundschreiben 1/2014 (GW). Mit den neuen Anforderungen soll die Sicherheit des Verfahrens weiter gesteigert werden. Der Münchner Ident-Experte IDnow hat sich maßgeblich an der Ausarbeitung konkreter Maßnahmen beteiligt.



Mit der Zulassung der Video-Identifikation hat Deutschland 2014 eine Vorreiterrolle übernommen und Maßstäbe für eine rechtskonforme Online-Identifizierung gesetzt. Das Verfahren ermöglicht Unternehmen, ihre Kunden schnell, nutzerfreundlich und sicher über einen Video-Chat zu identifizieren. Nahezu die gesamte Finanzwelt setzt seitdem das Verfahren erfolgreich ein und profitiert dadurch von signifikanten Steigerungen der Konversionsraten. IDnow, internationaler Experte für Video-Identifikation und elektronische Signatur, stand in enger Abstimmung mit den entscheidenden Gremien und war Teil der technischen Arbeitsgruppe, deren Ergebnispapier als Grundlage für das neue Schreiben diente. Michael Sittek, Managing Director bei IDnow: „Wir freuen uns sehr, dass das neue Rundschreiben die Sicherheit der Video-Identifikation weiter erhöht, ohne dabei die Nutzerfreundlichkeit einzuschränken. BaFin, BSI, weitere beteiligte Ministerien und Behörden sowie Finanzinstitute und Ident-Anbieter haben konstruktiv zusammengearbeitet, um eine zukunftsweisende Online-Identifizierungsmethode weiter zu verbessern. Diese wird den Finanzstandort Deutschland stärken und zudem ein Vorbild für ganz Europa sein.“ Armin Bauer, Managing Director bei IDnow ergänzt: „Da IDnow an der Erarbeitung der neuen Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsgruppe beteiligt war, haben wir die technische Entwicklung bereits abgeschlossen und können unseren Kunden die neuen Anforderungen noch vor Ablauf der Übergangsfrist zur Verfügung stellen.“

Keine Referenzüberweisung und Social-Media-Abfrage

Bislang galt das Rundschreiben 1/2014 (GW), in dem erstmals die Fernidentifizierung via Video-Chat geregelt wurde. Letztes Jahr wurde das Rundschreiben 4/2016 veröffentlicht und kurz danach wieder ausgesetzt. Es enthielt einige kritische Punkte wie die Referenzüberweisung, die Abfrage von Social-Media-Kanälen sowie die Einschränkung auf Kreditinstitute i.S.d. §1 Abs. 1 KWG, die für großen Aufruhr bei den Finanzinstituten und Ident-Anbietern gesorgt hatten. Erfreulicherweise wurden diese Einschränkungen nicht in das neue Rundschreiben übernommen. Es können weiterhin alle dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichteten Unternehmen die Video-Identifikation nutzen, um ihre Kunden zu legitimieren. Das Rundschreiben 4/2016 wurde nun endgültig aufgehoben.

Die wesentlichen Neuerungen des BaFin-Rundschreibens 3/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren:

• Prüfung von Sicherheitsmerkmalen aus drei verschiedenen Kategorien: Identifikationsdokumente verfügen üblicherweise über verschiedene Arten von Sicherheitsmerkmalen. Damit eine Sichtprüfung unter Weißlicht auch adäquat erfolgen kann, sind die Sichtprüfungen in dem aktuellen BaFin-Rundschreiben festgelegt. Aus den vier Bereichen 1) beugungsoptisch wirksame Merkmale (Hologramme), 2) Personalisierungstechnik, 3) Material und 4) Sicherheitsdruck muss die Überprüfung von Sicherheitsmerkmalen aus drei dieser vier Kategorien erfüllt sein. Ausweise mit wenigen Sicherheitsmerkmalen sind damit von dem Verfahren ausgeschlossen. Der absolute Großteil der genutzten Ausweise erfüllt jedoch diese Bedingungen ohne Probleme.

• Als Maßnahme gegen Phishing und Social Engineering müssen sich die Ident-Spezialisten zukünftig den Anlass der Identifikation bestätigen lassen. Damit soll unter anderem Fällen entgegengewirkt werden, in denen sich Personen von Betrügern als App-Tester anwerben lassen und dann in eigenem Namen die Identifikations-App „testen". Die Ident-Spezialisten sollen sich mittels psychologischer Fragestellungen und Beobachtungen während der Durchführung des Identifizierungsvorgangs von der Plausibilität der Angaben im Ausweisdokument, den Angaben der zu identifizierenden Person im Gespräch sowie der vorgegebenen Absicht der zu identifizierenden Person überzeugen.

• Neu hinzugekommen ist die verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die sichere Kommunikation zwischen Nutzer und Ident-Spezialist. Dadurch ist die fragwürdige Nutzung von Skype oder ähnlichen Diensten zukünftig nicht mehr zulässig.

• Es gibt einen weiteren Prüfschritt, der eine computergestützte Manipulation des Ausweisdokuments verhindern soll. Dabei muss die zu identifizierende Person den Ausweis bewegen oder mit dem Finger teilweise verdecken. Anhand von Standbildern soll dann die Echtheit des Vorgangs überprüft werden.

Darüber hinaus wurden konkrete Schulungsmaßnahmen und -zyklen für die Ident-Spezialisten sowie weitere technische und prozessuale Maßnahmen vorgegeben, die jedoch keine wesentlichen Änderungen zum ersten BaFin Rundschreiben 1/2014 (GW) bedeuten.

Das neue Rundschreiben tritt am 15. Juni 2017 in Kraft.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 946877
 154

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neues BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW): BaFin bestätigt Video-Identifikation und erhöht Sicherheit“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IDnow GmbH

Bild: IDnow holt Rupert Spiegelberg als CEO für die weitere internationale Expansion an BordBild: IDnow holt Rupert Spiegelberg als CEO für die weitere internationale Expansion an Bord
IDnow holt Rupert Spiegelberg als CEO für die weitere internationale Expansion an Bord
• Technologie-Manager Rupert Spiegelberg ist neuer CEO bei IDnow • IDnow verstärkt die internationale Expansion • Marktpotenzial für Online-Identifikation und eSigning bei jährlich 10 Mrd. IDnow, eines der am schnellsten wachsenden Fintechs in Europa im Bereich der Online-Identifizierung (KYC), hat sich für den verstärkten Ausbau seiner internationalen Geschäftsbeziehungen Rupert Spiegelberg als neuen CEO an Bord geholt. Das 2014 in München gegründete Fintech IDnow, für das aktuell rund 300 Personen tätig sind, ist in Europa mittlerweile e…
Bild: Ausweiserkennung der nächsten Generation mit Deep LearningBild: Ausweiserkennung der nächsten Generation mit Deep Learning
Ausweiserkennung der nächsten Generation mit Deep Learning
Mithilfe von Deep Learning setzt IDnow neue Standards in der digitalen Ausweiserkennung: Der Münchner Ident-Experte nutzt für sein Verfahren der Video-Identifikation Algorithmen zur Bilderkennung, die dabei helfen, das Ausweisdokument während des Ident-Vorgangs automatisch zu überprüfen. Mit diesem Vorgehen, das auf dem Deep-Learning-Prinzip basiert, kann IDnow Betrugsversuche zuverlässig erkennen und so die Sicherheit des etablierten Verfahrens erhöhen. Um die selbstentwickelte Software zu „trainieren“ und zu verfeinern, setzt IDnow Grafikka…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen, 29. Juni 2016 in Offenbach bei Frankfurt/MainBild: Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen, 29. Juni 2016 in Offenbach bei Frankfurt/Main
Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen, 29. Juni 2016 in Offenbach bei Frankfurt/Main
… einerseits als auch die steigende Bedrohung durch CyberCrime-Attacken waren Grund genug für die Europäischen Aufsichtsbehörden EBA und EZB Mindestanforderungen an die Sicherheit in elektronischen Bezahlverfahren zu definieren. Die BaFin hat am 5.5.2015 das Rundschreiben 4/2015 zu "Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI)" …
Bild: Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Update Q4-2020Bild: Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Update Q4-2020
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Update Q4-2020
Umsetzung der 5. EU Geldwäscherichtlinie - GwG 2020 - BaFin-Aktuelle Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG - BaFin-Rundschreiben (GW) - Subnationale Risikoanalyse (SRA 2.0) -Jahresbericht FIU ------------------------------ 2019/2020 wurden zahlreiche geldwäscherechtliche Vorschriften angepasst und neue Vorschriften veröffentlicht: • 5. EU-Geldwäscherichtlinie …
Neues BaFin-Rundschreiben 3/2017 tritt in Kraft: Mehr Transparenz und Sicherheit bei der Video-Identifikation
Neues BaFin-Rundschreiben 3/2017 tritt in Kraft: Mehr Transparenz und Sicherheit bei der Video-Identifikation
München, 12. Juni 2017 – Ab 15. Juni 2017 wird die Video-Identifikation noch sicherer, denn dann tritt das BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW) – Videoidentifizierungsverfahren in Kraft. Darin hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Anfang April neue Standards für das etablierte Verfahren zur Kunden-Legitimation per Video-Chat festgelegt. …
Endlich wird die Video-Identifizierung sicherer -
Endlich wird die Video-Identifizierung sicherer -
… dass das Unternehmen auch online gleichwertige Sicherheit zu Identifikationen am Schalter anbieten kann. "Wir haben nach dem ersten Rundschreiben der BaFin 2014 zur Video-Identifikation allen unseren Kunden empfohlen, nicht nur auf die in diesem Rundschreiben beschriebenen Anforderungen zu setzen, sondern aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auch …
WebID wurde von der Großbank ING-DiBa als Partner für die GwG-konforme Video-Legitimation ausgewählt
WebID wurde von der Großbank ING-DiBa als Partner für die GwG-konforme Video-Legitimation ausgewählt
… TAN, mit der er die Legitimation online bestätigen kann. „Unsere rechtliche, prozessuale und technische Entwicklungszeit von 2 1/2 Jahren hat anschließend zum BaFin-Rundschreiben aus März 2014 geführt. Wir freuen uns sehr, im Rahmen dieses WebID-Identifikationsverfahrens nun auch das Vertrauen der ING-DiBa, Deutschlands drittgrößter Privatkundenbank, …
Experten-Austausch: Geldwäsche
Experten-Austausch: Geldwäsche
… „Geldwäsche“ durch. Auch nach über zehn Jahren Geldwäschegesetz in Deutschland ist die Aktualität dieses Themas so groß wie am ersten Tag. Mit Datum vom 11.04.2006 hat die BaFin ihr erstes Rundschreiben (3/2006 GW) zum Thema Finanzierung des Terrorismus herausgegeben. Darin hebt sie alte Rundschreiben der Jahre 2001 und 2002 auf, da die darin enthaltenen …
Bild: FlexLife Capital AG – Aussetzung der Ratenzahlungen nicht durch Maßnahmen der BaFin veranlasstBild: FlexLife Capital AG – Aussetzung der Ratenzahlungen nicht durch Maßnahmen der BaFin veranlasst
FlexLife Capital AG – Aussetzung der Ratenzahlungen nicht durch Maßnahmen der BaFin veranlasst
… monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 ausgesetzt. Mit Rundschreiben an die Kunden hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) aufsichtsrechtliche Maßnahmen eingeleitet habe und die FlexLife Capital AG deshalb bis zur Klärung der Angelegenheit die laufenden Kaufpreisauszahlungen vorübergehend aussetzen …
BaFin liefert Versicherungsunternehmen Anleitung zur Gesetzesumgehung
BaFin liefert Versicherungsunternehmen Anleitung zur Gesetzesumgehung
Politisch gewollte Stärkung der Versicherungsberater durch BaFin-Rundschreiben torpediert Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt Versicherungsunternehmen durch ein Rundschreiben die Möglichkeit, ein neu geschaffenes Gesetz zu umgehen. In einer Kolumne für das Fachmagazin Versicherungsmonitor, die heute erscheint, weist Maja …
Bild: Verhinderung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung - Update Q4-2020Bild: Verhinderung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung - Update Q4-2020
Verhinderung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung - Update Q4-2020
… EU-Geldwäscherichtlinie und GwG 2020 • BaFin- Rundschreiben 02/2020 (GW): Prüfung der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung •BaFin-Rundschreiben 03/2020 (GW): Hochrisiko-Drittstaaten • BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (Mai 2020) • Bundesverwaltungsamt (BVA) FAQ zum Transparenzregister • Richtlinie (EU) 2018/1673 …
Bild: BaFin-Rundschreiben 3/2017: WebID erfüllt sämtliche Kriterien mit Hochsicherheits-Ident-Center in DeutsBild: BaFin-Rundschreiben 3/2017: WebID erfüllt sämtliche Kriterien mit Hochsicherheits-Ident-Center in Deuts
BaFin-Rundschreiben 3/2017: WebID erfüllt sämtliche Kriterien mit Hochsicherheits-Ident-Center in Deuts
… äußert positiven Impuls an. Im neuen Rundschreiben werden genaue Anforderungen an das Verfahren detailliert festgehalten. Beispielhaft ist hier anzuführen, dass die Video-Identifikation vollständig in Echtzeit stattfinden muss. Eine zuvor aufgezeichnete Videosequenz ist damit für die GwG-konforme Video-Identifikation nicht legitim. Zugleich müssen die …
Sie lesen gerade: Neues BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW): BaFin bestätigt Video-Identifikation und erhöht Sicherheit