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Intelligente Personalbedarfsplanung reduziert Bedarf an Leiharbeiter

Bild: Intelligente Personalbedarfsplanung reduziert Bedarf an Leiharbeiter
Guido Zander, geschäftsführender Gesellschafter der SSZ Beratung
Guido Zander, geschäftsführender Gesellschafter der SSZ Beratung

(openPR) Hat das Modell Leiharbeiter durch die neue gesetzliche Regelung ausgedient?

Die Arbeitszeitexperten von SSZ setzen auf langfristige bedarfsorientierte Personaleinsatzplanung, um die Stammbelegschaft kontinuierlich auszulasten und den Bedarf an Leiharbeitern zu reduzieren.



Das gerade verabschiedete Gesetz, dass Leiharbeitern nach neun Monaten derselbe Lohn gezahlt werden muss wie der Stammbelegschaft, ist seit dem 1. April 2017 in Kraft. Richtig angekommen ist es in den Unternehmen jedoch noch lange nicht, ist sich Guido Zander, geschäftsführender Gesellschafter der SSZ Beratung, Feldkirchen, sicher. "Wenn dem so wäre, müssten Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitgeber viel aktiver mit dieser Neuregelung umgehen und vor allen Dingen handeln", schließt Zander.

Tatsache ist, dass die meisten Betriebe den eigenen Personalbedarf viel zu wenig kennen. Sie reagieren eher kurzfristig. Wenn sich Bedarfsspitzen abzeichnen (https://www.ssz-beratung.de/bedarfsorientierte-personaleinsatzplanung/), werden Leiharbeiter beschäftigt. Einen Grund hierfür sehen die Arbeitszeitexperten in mangelndem Wissen über den Verlauf des Personalbedarfs innerhalb eines Jahres, einer Woche und eines Tages. Hier wird zu wenig systematisch mit den vorliegenden Informationen über aktuelle Auftragsvolumina und Bedarfsdaten (https://www.ssz-beratung.de/forecast-personalbedarfsermittlung/) aus der Vergangenheit umgegangen. Zudem fehlt es häufig an Vereinbarungen über flexible und gleichzeitig für die Mitarbeiter verträgliche Arbeitszeitgestaltung.

Die Berater von SSZ wissen wovon sie sprechen, begleiten sie langjährig erfolgreich Unternehmen auf dem Weg zu einer maßgeschneiderten Personaleinsatzplanung, bei der ein bedarfsgerechter Mitarbeitereinsatz und die Flexibilisierung der Arbeitszeit im Mittelpunkt stehen. Überdeckungen und Unterdeckungen werden so vermieden und es muss höchstens noch für unvorhersehbare Auftragsspitzen auf Leiharbeiter zurückgegriffen werden.

Die Experten raten den Unternehmen vor allem deshalb im ersten Schritt zu einem wichtigen Konsens zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und Unternehmensleitung. Nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, sichert das mittel- bis langfristig die Arbeitsplätze der Stammbeschäftigung durch eine kontinuierliche Auslastung der Mitarbeiter über das Jahr verteilt. "Teure Arbeitslastspitzen, die durch Überstunden, Aushilfen und Leiharbeiter abgefangen werden müssen, lassen sich so besser bewältigen", erklärt Zander.

Im Gegensatz zur vielfach herrschenden Meinung, dass Arbeitszeitflexibilisierung einseitig zu Lasten der Belegschaft gehe, haben die Berater andere Erfahrungen gemacht. "Je besser der Einsatz der Stammbelegschaft geplant ist, desto verlässlicher können auch die Mitarbeiter planen. Es kommt schlichtweg viel seltener zu kurzfristigen Sonderschichten oder dem Bedarf an Mehrarbeit", erläutert Zander.

Die Berater hoffen, dass die gesetzliche Neuregelung die Diskussion zwischen den Tarifparteien anregt und den Betriebsräten sowie den Gewerkschaften ihre Mitverantwortung an der Ausdehnung von Leiharbeit deutlich macht. Aus Sicht von SSZ ist die vielfach in Frage gestellt Zustimmung zu flexiblen Arbeitszeitlösungen für die Stamm-Belegschaft ein wichtiger Grund, warum Unternehmen auf Leiharbeiter zurückgreifen.

"Manche Unternehmen sehen schlichtweg keine andere Lösung, als auf Leihkräften auszuweichen", schließt Zander.

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