(openPR) Der Bundesrat hat der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent zum 01.01.2007 zugestimmt.
Als Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 soll die Mehrwertsteuererhöhung der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte dienen. Nicht betroffen von der Erhöhung der Mehrwertsteuer ist der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Güter des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, Zeitungen, Bücher oder die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr.
Neben der Mehrwertsteuererhöhung wird zum 01.01.2007 parallel die Versicherungsteuer. Dabei gibt es Unterschiede in den einzelnen Sparten:
Regelsteuersatz: von 16% auf 19%
Feuerversicherungen/FBU: von 11% auf 14%
Gebäudeversicherungen mit Feueranteil: von 14,75% auf 17,75%
Hausratversicherungen mit Feueranteil: von 15% auf 18%
Seeschiffskaskoversicherungen: von 2% auf 3 %
Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr: von 3,2% auf 3,8%
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