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Sicherheit bei der Immobilientransaktion schaffen

27.03.201716:41 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Sicherheit bei der Immobilientransaktion schaffen
Wolfgang Pauly, Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien
Wolfgang Pauly, Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien

(openPR) Immobilienkäufer sollten beim Erwerb auf Details wie die eingetragenen Baulasten und mögliche Erschließungs- und Anliegerbeiträge achten, sagt Wolfgang Pauly, Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien. Jeder professionelle Makler werde diese Informationen aktiv beibringen.




Der Makler führt mit ein paar Worten eine Immobilie vor, und am Ende der Besichtigung wird mit Handschlag der Kauf besiegelt. So oder so ähnlich präsentiert das Fernsehen die Arbeit eines Immobilienmaklers. „Aber natürlich entspricht dies nicht der Realität. Die reine Präsentation der Wohnräume ist natürlich ein wichtiger Teil der Arbeit. Aber eben bei weitem nicht der einzige“, sagt Wolfgang Peter Pauly, Inhaber von Wolfgang Pauly Immobilien mit Büros in Düsseldorf, Mönchengladbach, im Ruhrgebiet und im Raum Köln/Bonn. Der erfahrene Privat-Makler, der mit seinem Team Kunden durch den gesamten Kauf- und Verkaufsprozess – von der Preisgestaltung bis zum notariellen Vertragsabschluss – führt, stellt heraus, dass es immer auch auf die Kleinigkeiten ankomme. „Es ist wie in allen anderen Bereichen auch. Die Details müssen stimmen. Das ist gerade bei einem Immobilienkauf von Bedeutung, das für die meisten Menschen das finanzielle Großereignis überhaupt ist.“

Wolfgang Pauly greift exemplarisch zwei Stichworte heraus, die seiner Aussage nach sehr wichtig sind, aber in der Praxis oft unterschätzt werden. Das eine ist das Baulastenverzeichnis. „Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht der meisten deutschen Bundesländer eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. In Nordrhein-Westfalen ist das Baulastenverzeichnis umfassend gültig.“ Baulasten betreffen zum Beispiel eine Zufahrts- oder eine Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück, und die Baulasterklärung belastet in der Regel das eine Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks. Baulasten sind oftmals erforderlich, um rechtliche Hindernisse für die Genehmigung eines Bauantrages oder die Genehmigung einer Grundstücksteilung ausräumen zu können.

„Wer die eingetragenen Baulasten eines Grundstücks nicht kennt, kann Überraschungen erleben, die sich auf sein Grundstück, die Immobilie und seine Zukunftspläne auswirken können. Es ist deshalb wichtig, sich beim Erwerb über die Baulasten zu informieren – und auch Verkäufer sollten damit offen umgehen und nichts verbergen“, sagt Wolfgang Pauly. Besteht kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat. „Insofern ist eine Baulast kein Grund, eine Immobilie nicht zu erwerben. Nur sollte man eben wissen, was die Szenarien sein können.“

Der andere Punkt sind die Erschließungskosten und Anliegerbeiträge. „Im Rahmen einer Baulanderschließung werden von den Eigentümern oder Erbbauberechtigten der Grundstücke für den Bau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zum Teil hohe Erschließungsbeiträge gefordert, dazu kommen die Anliegerbeiträge für die Bereitstellung von Anlagen zur Ableitung von Abwasser und für die Verlegung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen“, erklärt Wolfgang Pauly.

Er weist auch darauf hin, dass auf die Grundstückseigentümer noch Jahre nach der Bebauung im Rahmen von Zweiterschließungsmaßnahmen zusätzliche Erschließungskosten zukommen können. „Das müssen Käufer von Bestandsobjekten natürlich im Blick behalten und gegebenenfalls finanziell kalkulieren. Der versierte und professionelle Immobilienmakler wird mögliche zusätzliche Kosten bestmöglich in Erfahrung bringen und Kaufinteressenten darüber informieren. Es geht immer darum, Sicherheit bei der Immobilientransaktion zu schaffen.“

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