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Präqualifikation als Voraussetzung für öffentliche Aufträge

25.07.200613:24 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Am 16.01.2006 hat das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Berlin eine Leitlinie herausgegeben, die zum Ziel hat, an Bauunternehmen nur noch dann öffentliche Aufträge zu erteilen, wenn die Betriebe gewisse Eignungsnachweise vorlegen können.



Dies ist eigentlich nichts Neues, denn auch bisher haben öffentliche Auftraggeber bei größeren Projekten auf „Präqualifikation“ bestanden. Die neue Leitlinie sieht nun vor, dass dies nicht bei jedem Projekt geschehen muss, was sowohl bei den Baufirmen als auch bei den vergebenden Bauämtern zu hohen Kosten führt, sondern dass die Eignung eines Bauunternehmens durch ein grundsätzliches Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden kann. D.h. „An öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen können ihre Eignung ab sofort bei einer Präqualifizierungsstelle nachweisen.“ Eignungskriterien sind hierbei:
· die rechtliche Zuverlässigkeit. Hier sind zahlreiche Nachweise zu erbringen und aktuell zu halten.
· die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Dieses Kriterium verlangt den Nachweis entsprechender Bautätigkeiten und qualifizierten Personals in den letzten drei Jahren. D.h. auch hier ist eine regelmäßige Aktualisierung der Nachweise notwendig. Darüber hinaus kann auch Auftrags bezogen der Nachweis besonderer Fähigkeiten gefordert werden.

Die Bauunternehmen sind also angehalten, entsprechende Dokumente zusammen zu stellen, den entsprechenden Stellen vorzulegen und für die Aktualität der Dokumente Sorge zu tragen. Liegen diese Unterlagen vor, reicht der Hinweis auf die entsprechende Registrierung aus, d.h. die Unterlagen müssen nicht mehr für jedes einzelne Projekt erbracht
werden. Dies entbindet die Bauunternehmen aber nicht davon, ihre Nachweise regelmäßig zu prüfen und zu erneuern.

Eine rein manuelle Zusammenstellung und Pflege der Unterlagen kann hierbei zu enormen Aufwand führen und ist zudem fehlerträchtig. Folglich empfiehlt es sich, hier systematisch die notwendigen Dokumente in einer elektronischen Dokumentenverwaltung abzulegen, die zudem über automatische Erinnerungs-, Wiedervorlagefunktionen und Checklisten verfügt. Gleichzeitig kann durch die Verwendung eines entsprechenden Werkzeuges auch sichergestellt werden, dass stets die richtigen Formulare zur Anwendung kommen, die Unterlagen vollständig sind und die Fristen eingehalten werden – drei Gesichtspunkte, die im Umgang mit Behörden durchaus von Bedeutung sind.

Des Weiteren ist eine Sammlung von Referenzprojekten und Firmen- und/oder Mitarbeiterkompetenzen, die „auf Knopfdruck“ eine gezielte Auswertung und Zusammenstellung von entsprechenden Unterlagen gewährleistet, von großem Nutzen. Insbesondere dann, wenn Auftrags bezogen zusätzliche Nachweise von den Vergabestellen gefordert werden.
Ein weiterer Aspekt ist, dass ein Bauunternehmen auch nur solche Subunternehmer einsetzen darf, die selbst entsprechende Präqualifikationen vorlegen können. Ein Subunternehmermanagement ohne entsprechende Hilfsmittel wird durch diese Anforderung nahezu unmöglich.

Der Einsatz geeigneter Werkzeuge bietet hier nicht nur mehr Effizienz bei der Erfüllung der Vorgaben der Bauämter, sondern wirkt sich auch nachweislich positiv auf die Qualität der Unterlagen aus und damit auf die Darstellung der eigenen Firma nach außen.

rivera GmbH
Am Sandfeld 17a
76149 Karlsruhe
E-Mail
www.rivera-gmbh.de
Fon: 0700 74837246

Siegbert Heinecke
Mail: E-Mail
Fon: +49 (0)6324 971104

Die rivera GmbH ist am 21.12.2005 gegründet worden. Das Produkt rivera sowie das gesamte Team der rivera GmbH gibt es aber bereits seit April 2000. Der Ursprung von rivera liegt sogar noch weiter zurück und hat seine Wurzeln zum einen in einem Programmierauftrag einer führenden internationalen Bauunternehmung und zum anderen in einem Dokumentenmanagementsystem der Nemetschek AG in München.

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