(openPR) Bremen, den 03.03.2017
Für Arbeitslose hält das deutsche Gründungsgeschehen in 2017 weiterhin als Förderinstrument den sogenannten Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld bereit – beide Instrumente werden leider nur sehr restriktiv vergeben und setzen umfangreiche Kenntnisse in der Beantragung, sowie die Vorlage eines Businessplanes und einer Tragfähigkeitsbescheinigung voraus.
Weder die Erstellung eines Businessplans noch die Tragfähigkeitsprüfung schützen vorm Scheitern der Gründung nach dem Auslaufen der Förderung, zudem handelt es sich finanziell im Sinne der Förderung um ein sogenanntes Nullsummenergebnis, wenn man bedenkt, dass die gleichen finanziellen Mittel auch bei einer vorerst nebenberuflichen Gründung zur Verfügung stehen, hierauf weist der Wirtschaftswissenschaftler Dipl.-Ökonom Torsten Brockmann (Autor der Infoschriften zur sicheren Existenzgründung) hin. Dieser Weg stellt oftmals die bessere Alternative gegenüber dem Schritt in die Vollexistenzgründung dar. Die nebenberufliche Gründung während der Arbeitslosigkeit hat wiederum den Vorteil, dass ohne großen bürokratischen Aufwand die eigene Geschäftsidee umgesetzt werden kann.
„Immer noch wenig bekannt, ist die Möglichkeit der Neugründung oder fortgesetzten Selbständigkeit bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld oder ALG II (Hartz IV) und der Weg der „Schritt für Schritt Gründung“, die in die tragfähige Selbständigkeit führt.“
Diese Form der alternativen Gründung, auch aus der Arbeitslosigkeit heraus, wird in den „Infoschriften zur sicheren Existenzgründung – Soziale Sicherheit für Existenzgründer“ beschrieben.
Ein renommiertes Hamburger Wirtschaftsmagazin rezensiert: „Eine sehr gelungene und raffinierte Zusammenstellung von Hinweisen und Tipps, wie man sukzessive ein Unternehmen aufbauen kann – vor allem auch aus der Arbeitslosigkeit heraus.“
Die Homepage zur Infoschrift www.existenzgruenderinfo.de mit mittlerweile über 500.000 Zugriffen, liefert erste wichtige Informationen zu dem Thema.
















