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Wenige Anwälte sind Großverdiener

03.03.201711:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kommen in Deutschland auf einen durchschnittlichen Jahresumsatz von rund 200.000 Euro. Der durchschnittliche Vorsteuergewinn liegt bei rund 96.500 Euro. Je nach Kanzleigröße und Rechtsgebiet variieren diese Zahlen allerdings erheblich. Das geht aus der Studie „Anwaltstätigkeit der Gegenwart“ des Soldan Instituts hervor, für die 1.593 Berufsträger in kleinen bis mittleren Kanzleien befragt wurden. Danach erreicht ein Großteil der Anwältinnen und Anwälte mit den Tätigkeitsschwerpunkten Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Insolvenzrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht einen persönlichen Honorarumsatz von 150.000 Euro und mehr. Überdurchschnittlich verdienen beispielsweise auch Anwälte, die sich auf Handels- und Wirtschaftsrecht, Bilanz- und Steuerrecht und Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dagegen zahlen sich Tätigkeitsschwerpunkte im Straf-, Familien-, Verwaltungs- oder Miet- und Wohnungseigentumsrecht eher weniger aus. Bei 81 Prozent der Anwältinnen und Anwälte, die schwerpunktmäßig im Sozialrecht tätig sind, beträgt der Umsatz sogar weniger als 150.000 Euro im Jahr.
Aus der Untersuchung geht auch hervor, dass die Hälfte aller Einzelanwälte einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro erreicht und bei einer durchschnittlichen Kostenquote von rund 50 Prozent auf einen Gewinn von lediglich 53.400 Euro kommt. „Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass 49 Prozent dieser Einzelanwälte nicht Vollzeit arbeiten“, erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. „Für immerhin 18 Prozent der Einzelanwälte ist die Ertragslage mit einem Umsatz von 200.000 Euro und mehr durchaus günstig.“ Generell ist der Umsatz pro Kopf in den untersuchten kleineren und mittleren Kanzleien bei vier bis fünf Berufsträgern am höchsten und liegt bei 240.178 Euro. In Kanzleien mit sechs und mehr Berufsträgern sinkt er laut der Studie hingegen wieder, weil der Anteil der angestellten Anwälte höher ist. Sie sind oftmals Berufseinsteiger und erzielen daher niedrigere Umsätze oder sie arbeiten einem Partner zu, ohne dass ihre gesamte Arbeitszeit zu Umsätzen führt.

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