(openPR) Ende 2018 soll es soweit sein: Die chinesische Sonderverwaltungszone Hong Kong beteiligt sich am Automatic Exchange of Information (AEOI), dem multilateralen Abkommen über Steuerinformationsaustausch.
Am 22. Juni 2016 verabschiedete das Parlament von Hong Kong die Inlandssteuerergänzung Nr. 3 als Grundlage für eine Reihe bilateraler Abkommen zum gegenseitigen Steuerinformationsaustausch (Competent Authority Agreements, “CAA”) nach dem von der OECD entworfenen Common Reporting Standard (“CRS”).
AEOI soll Steuertransparenz erhöhen
Der AEOI wurde 2013 als Reaktion auf die Bankenkrise und europäischen Druck von der OECD nach dem Vorbild des amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (“FATCA”) entwickelt. Mittlerweile umfasst AEOI (6/2016) 83 Mitgliedsländer und -Territorien.
Ziel ist eine höhere Vermögens- und Steuertransparenz durch einen automatischen Informationsaustausch der beteiligten Steuerbehörden über Vermögensgegenstände die Steuerinländer bei ausländischen Finanzinstituten halten. Die Banken der Mitgliedsländer sind verpflichtet, Kontodaten von Ausländern, die durch ihren Wohnsitz im jeweiligen anderen Land steuerpflichtig sind, an die Steuerbehörden zu übermitteln.
In erster Linie betrifft der Informationsaustausch Privatvermögen, kapitalbildende Lebensversicherungen und Anlagekonten, die im Ausland gehalten werden. Der Informationsaustausch sieht weiterhin durch Gesellschaften hindurch und identifiziert dahinterstehende Privatpersonen, sofern die Gesellschaft hauptsächlich passive Einkünfte zu verzeichnen hat.
Erfahrene Unternehmensberater, wie die Anwaltskanzlei Mühler McKay, können deutschen Unternehmen und geplanten Start-Ups in Hong Kong erklären, welche Steueranforderungen sie in Hong Kong erwarten.







