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Kfz-Nummernschild verloren oder gestohlen – das ist zu beachten

(openPR) 17.01.2017. Es passiert immer wieder und die wenigsten wissen, wie sie reagieren müssen, wenn das Kfz-Nummernschild plötzlich nicht mehr am Auto ist. Wurde es verloren oder gestohlen, das ist die Frage. Das Fahren ohne Kfz-Nummernschild ist verboten und bei einer Kontrolle durch die Polizei sind 60 Euro Bußgeld fällig. Deshalb sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um neue Kfz-Nummernschilder am Auto anzubringen. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt Tipps.

Fehlt also ein Kfz-Nummernschild sind 60 Euro fällig, doch fehlen beide Kfz-Nummernschilder, muss das Auto sogar stehen bleiben. „Wenn das Kfz-Nummernschild gestohlen wurde, muss als erstes bei der Polizei der Verlust der Schilder angezeigt werden. Diese stellt dann eine sogenannte Verlusterklärung aus, die den Halter des Wagens vor einem Verdacht schützt, wenn z.B. mit dem Kfz-Nummernschild eine Straftat begangen wird“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. Übrigens, die Kosten für neue Schilder, etc. können sich schnell auf über 100 Euro summieren.

Wie man bei einem Verlust der Kfz-Nummernschilder weiter vorgehen muss, zeigt die Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ und stellt unter „Kfz-Nummernschilder - gestohlen oder verloren, das ist zu beachten“ die Tipps und Hinweise kostenlos zur Verfügung.

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