(openPR) Die 4. Novelle der MaRisk war zum Jahresende 2013 umzusetzen und brachte zahlreiche Änderungs- und Umsetzungsanforderungen mit sich. Seitdem werden die Compliance-Aufgaben deutlich weiter gefasst als dies bisher aus dem WpHG und den MaComp der Fall war. Die Implementierung einer umfassenden Compliance- Funktion ist dadurch für alle Kreditinstitute sowie Finanzdienstleistungsinstitute aufsichtsrechtlich ausdrücklich vorgeschrieben.
Auch im Entwurf zur 5. Novelle vom Februar 2016 finden sich Fortschreibungen dieser Pflichten. Weitere Änderungen, die sich ggf. bis zum Seminarbeginn ergeben, werden selbstverständlich berücksichtigt.
Die Compliance-Funktion muss nach MaRisk auf eine zuverlässige Implementierung wirksamer Verfahren und entsprechender Kontrollen hinwirken. Der Tätigkeitsbereich wächst deutlich, da die Geschäftsbereiche bei der Einhaltung der spezifischen Gesetze und Regularien unterstützt und beraten werden müssen.
Das Seminar hilft bei der Umsetzung dieser Anforderungen, indem zunächst mit allen Neuerungen vertraut gemacht wird und dann anhand von Praxis-Bespielen exemplarisch aufgezeigt wird, wie man die wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben praktisch umsetzen kann.
Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-03-bc300/marisk-compliance













