(openPR) 2017 - deutschlandweite aussergerichtliche Vertretung in Kfz-Unfällen
- Beauftragung des Anwalts für Verkehrsrecht über Telefon
- Versendung der Anwaltsvollmacht per Post, Fax oder E-Mail
Stuttgart, den 11.12.2016. Die Rechtsanwaltskanzlei Özdemir startet ein weiteres deutschlandweites Projekt.
Deutschlandweite Kfz-Unfallgeschädigte sollen von der Kanzlei für Verkehrsrecht Özdemir gegenüber den gegnerischen Kfz-Versicherungen vertreten werden.
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)
Rechtsanwalt Erkan Özdemir, Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Özdemir:
"Ich bin seit 2008 selbständiger Rechtsanwalt und muss immer öfter feststellen, dass die Reparaturkosten der Geschädigten systematisch von den Versicherungen im Schadensfall gekürzt werden. Man verweist dabei mit einem Prüfbericht auf eine "Billigwerkstatt" und rechnet den Schaden herunter. Ohne einen Anwalt für Verkehrsrecht sind die Geschädigten dem Schadensmanagement der Versicherungen ausgesetzt.
Ich will mit meinen Erfahrungen den Geschädigten beiseitestehen und ihnen helfen, ihren Schaden, vollständig durchzusetzen. Die Kosten muss nach dem BGH die Versicherung des Schuldigen tragen.
Mehr Infos gibt es bei Verkehrsunfall-Deutschland.de."











