(openPR) Zunehmend rückt die Verwendung von EPDM – Dachbahnen bei der Sanierung und Neueindeckung von Flachdächern in den Focus von Verbrauchern und Verarbeitern. Neben der vom Untergrund unabhängigen, einfachen Verarbeitung überzeugen EPDM – Dachbahnen vor allem durch ihre UV– und Ozonbeständigkeit, Dehnfähigkeit von 350% und langlebige Dichtigkeit. Die neue ab 01.12.2016 in Kraft getretene Flachdachrichtline berücksichtigt auch Änderungen für die Verarbeitung von EPDM- Dachbahnen. Die Unterscheidung zwischen genutzten und nicht genutzten Dachflächen entfällt, d.h. ein Balkon oder eine Terrasse unterliegt der Flachdachrichtlinie. Somit müssen gewerblich verlegte Bahnen gewerkunabhängig nunmehr eine Mindeststärke von 1,3mm aufweisen. Dies ist sowohl für Verarbeiter als auch für Endkunden relevant, da bei dünneren Bahnen die Verarbeitung generell als nicht fachgerecht eingestuft wird und bei Unstimmigkeiten der Ärger vorprogrammiert ist. Die Firma Hanse Baustoffe bietet mit ihrer Marke DACHPROTECT® in diesem Zusammenhang nicht nur baurechtlich zugelassene Dachbahnen mit erforderlichem Zubehör zur fachgerechten Verlegung, sondern auch umfassende Beratung für Verarbeiter und Endkunden an. So können von vorn herein sämtliche Unwägbarkeiten und unbeantwortete Fragen ausgeschlossen werden. Weitere Informationen unter http://www.dachprotect.de









