(openPR) Am 29.07 06 und 30.07.06 sollen auf der Galopprennbahn in Köln Weidenpesch an beiden Tagen Rodeoveranstaltungen durchgeführt werden. Nach Angaben des Veranstalters (www.koeln-rodeo.de)
sind bei diesen Rodeos u.a. folgende Disziplinen geplant: Ironbull-Wettbewerb (Bullenreiten), Wild Horse Racing (Wildpferde einfangen) und Calf Roping (Baby-Kälber werden mit dem Lasso zu Fall gebracht und an drei Beinen gefesselt).
Sowohl das Bullenreiten, wie das Wild Horse Race und die Verwendung von Sporen und Flanken-gurten werden von der Stadt Köln und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als tierschutzwidrig eingestuft und dem Veranstalter sollen entsprechende Auflagen gemacht werden. Auch in anderen Bundesländern wurde per Gerichtsbeschluss bereits mehrfach der Einsatz der Sporen, die den Pferden in den Schulter- und Nackenbereich getreten wer-den, untersagt (das nennt man im Cowboy-Jargon "marks"). Sollte das Calf Roping statt finden, hat der Rodeoveranstalter mit einer Strafanzeige zu rechnen.
In der Vergangenheit zog das Rodeounternehmen bereits mehrfach wegen der Auflagen der Veteri-närämter vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Regensburg kam im September 2005 zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der Sporen bei Rodeoveranstaltungen mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist, da den Tieren durch den Einsatz von Sporen bei den Rodeo-Disziplinen ohne einen vernünftigen Grund Schmerzen zugefügt werden, was gegen § 1 Satz 2 TierSchG verstößt. (Az. RN 11 S 05.1317 vom 22.09.05). Auch im Mai 2006 wurde das Verbot der Sporen bei den Pferden vom Verwaltungsge-richt Dresden bestätigt.
Auch aus der Pressemitteilung des saarländischen Umweltministeriums vom 16.06.05 ist zu entneh-men: “Zur Belustigung der Zuschauer und Teilnehmer werden die Tiere durch Gewaltanwendung und körperlichen Zwang nicht nur zu gewissen Verhaltensreaktionen gedrängt, sondern auch regelrecht körperlich gequält.“
Trotzdem versucht der Veranstalter die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass seine Rodeoveran-staltungen nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Als „Beweis“ für seine tierfreundliche Ein-stellung führt er an, dass der Erlös aus der Tombola dem Kölner Pferdeschutzhof zugute kommen soll. Durch das Mäntelchen der Mildtätigkeit wird aber die Tierquälerei keineswegs legitimiert.
Ein weiteres Indiz dafür, dass der Rodeoveranstalter nicht gar so tierfreundlich eingestellt sein kann, ist die Tatsache, dass das Veterinäramt in Meißen ihm die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz ent-zogen hat. Gegen die Entziehung hat der Veranstalter zwar Widerspruch eingelegt, so dass die Ent-ziehung noch nicht rechtskräftig ist, doch läßt dies den Schluß zu, dass es mit dem behaupteten tier-freundlichen Umgang nicht sehr weit her sein kann.
Mechthild Mench, Pressesprecherin von INITIATIVE ANTI-CORRIDA und stellv. Vorsitzende von ani-mal 2ooo - Menschen für Tierrechte Bayern e.V.: "Wir wollen kein "sanfteres" Rodeo, sondern über-haupt kein Rodeo. Rodeo ist weder offiziell anerkannter Sport, noch hat es Tradition in Europa. Zu-schauer sollten solche Veranstaltungen unbedingt durch Fernbleiben boykottieren."
Dem Protest schließen sich folgende Tierschutz- und -rechtsvereine und Privatpersonen an (in alpha-betischer Reihenfolge):
Anika Auweiler, Musikerin; Animal 2000 - Menschen für Tierrechte Bayern eV; AnimalProtectionGroup Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V.; Bodenstein, Monika ,Journalistin; IFT- Internetzwerk für Tiere; IN-ITIATIVE ANTI-CORRIDA; Kaesmacher, Viola, www.antistierkampf.de; Kowalzick, Regina, Schüler für Tiere e.V.; Mathar, Mirjam, Künstlerin; Millhome, Tommy, Journalist; PAKT e.V.;Piepenbring, Sabine, Diplom-Sozialarbeiterin; Retterbush, Stefanie, literarische Übersetzungen; Stitz, Ilka, Autorin;
Theresa Krause, Künstlerin ; TierrechtsInitiative Rhein-Main e.V.; TVG Pulheim Menschen für Tier-rechte e.V; TVG Saar Menschen für Tierrechte e.V; Walter, Ralf, Journalist









