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Verbrauchertipp: Rechte & Pflichten beim Hausbau. Sicherheiten für Bauherren durch „Hausbau-Schutzbrief“.

20.10.201617:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Daniel Reitz
Daniel Reitz

(openPR) Für fast jeden Normalbürger ist der Bau eines Massivhauses die mit Abstand größte Investition im Leben. Da darf nichts Gravierendes schief gehen, was die Finanzierung des Eigenheims gefährden könnte. Der branchenweit einzigartige „Hausbau-Schutzbrief“ von Town & Country Haus bietet Bauherren größtmögliche Sicherheiten.


Wo gehobelt wird, fallen Späne, sagt der Volksmund. So qualifiziert und erfahren der Baupartner und die Handwerker auch sein mögen, beim Bau eines Massivhauses kann leider auch etwas schief gehen. Meist sind das nur Kleinigkeiten, die sich im Handumdrehen beheben lassen. Bisweilen aber auch größere Dinge, über die sich die Beteiligten in die Haare geraten. Doch letztlich „ist entscheidend, dass alle Hand in Hand arbeiten, sich gegenseitig respektieren und Meinungsverschiedenheiten in Ruhe besprechen und beilegen“, erklärt Daniel Reitz von der Fa. LahnImmo aus Gießen, Partner von Town & Country Haus.

Pflichten des Bauunternehmens
Vertragliche Vereinbarungen sollen das rechtssichere Miteinander der Beteiligten, also des Bauherrn und seines Baupartners, gewährleisten. Vereinfacht ausgedrückt sind die Rechte des einen, die Pflichten des anderen und umgekehrt. So hat der Häuslebauer hauptsächlich Anspruch auf termingerechte und mängelfreie Übergabe seines Massivhauses zum vertraglich vereinbarten Preis. Tipp von Daniel Reitz: „Verlassen Sie sich als Bauherr nicht auf mündliche Absprachen oder Zusagen. Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde.“

Pflichten des Bauherrn
Diese Pflichten betreffen sowohl die Planungsphase eines Massivhauses als auch die Zeit nach dem Baubeginn bis zur Fertigstellung. So muss der Bauherr etwa die Verkehrssicherheit seines Baugrundstücks gewährleisten. Diese Pflicht kann er auch an Dritte, etwa seinen Baupartner, übertragen.
Die wohl wichtigste Pflicht des Bauherrn eines Massivhauses ist, dass die vom Baupartner und seinen Handwerkern erbrachten Leistungen auch bezahlt werden. Diese Zahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch.

Dank „Haubau-Schutzbrief“: Größtmögliche Sicherheit beim Bau eines Massivhauses
Bereits vor mehr als zehn Jahren hat Town & Country Haus den branchenweit einzigartigen „Hausbau-Schutzbrief“ eingeführt, der im Kaufpreis eines jeden Town & Country-Hauses enthalten ist. Der „Haubau-Schutzbrief“ bietet dem Bauherrn weitestgehende Sicherheit vor, während sowie nach der Bauphase und geht teils weit über diese gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards hinaus. „Mit unserem Hausbau-Schutzbrief geht der Bauherr auf Nummer sicher im unwahrscheinlichen Fall, dass der Baupartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt“, erklärt der zertifizierte Hausverkäufer, Eigenheim- und Finanzierungsberater aus Mittelhessen, Daniel Reitz.
Ein wichtiger Bestandteil des „Hausbau-Schutzbriefes“ ist die Planungs- und Finanzierungssicherheit vor Baubeginn. So kann die FinanzierungsSumme-Garantie eine kostspielige Nachfinanzierung vermeiden. Die Geld-zurück-Garantie erlaubt den einfachen und kostenlosen Ausstieg aus dem Vertrag, sofern der Bauherr ein Hausangebot in gleicher Ausführung und gleicher Qualität sowie mit den gleichen Sicherheitsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland zu einem günstigeren Preis von einem anderen Anbieter bekommen kann. Dank der zwölfmonatigen Festpreisgarantie müssen sich Bauherren keine Sorgen machen bei möglichen Preiserhöhungen.
Größtmögliche Sicherheit während der Bauphase bietet der „Hausbau-Schutzbrief“ von Town & Country Haus dank der Endkontrolle des Massivhauses durch einen unabhängigen Baugutachter, der Bauzeitgarantie sowie der vierfachen Baufertigstellungsbürgschaft. Diese beträgt 20 Prozent des Kaufpreises und ist somit vier Mal höher als vom Gesetzgeber gefordert.
Schließlich sorgt vor allem die Baugewährleistungs-Bürgschaft von 75.000 Euro vor finanziellen Risiken in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Massivhauses. Der Gesetzgeber verlangt eine Gewährleistung von fünf Jahren. Sollte in dieser Zeit etwas passieren, dann ist erfahrungsgemäß jeder zweite Bauträger nicht mehr am Markt und der Bauherr bleibt auf den Kosten sitzen. Mit maximal 75.000 Euro aus der Gewährleistungs-Bürgschaft im „Hausbau-Schutzbrief“ von Town & Country kann jeder ernsthafte Mangel behoben werden.

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