(openPR) Zum Jahreswechsel sinkt der Höchstrechnungszins
Wer aktuell nicht oder noch nicht ausreichend privat fürs Alter vorsorgt, sollte sich binnen der kommenden Wochen zumindest Gedanken darüber machen. Denn zum Jahreswechsel sinkt der sogenannte Höchstrechnungszins. Lebensversicherer dürfen ihren Kunden für Lebens- und Rentenversicherungen dann nur noch eine Verzinsung in Höhe von 0,9 Prozent garantieren. Aktuell beträgt der Höchstrechnungszins noch 1,25 Prozent.
Zwar ist letztlich die Gesamtverzinsung entscheidend – also die Summe aus dem Höchstrechnungszins, der Überschussbeteiligung sowie gegebenenfalls einem Schlussüberschuss. „Wer aber auf Nummer sicher gehen und einen höheren garantierten Wert in seinem Vertrag stehen haben möchte, der sollte sich überlegen, schnell noch aktiv zu werden“, rät LVM-Vertrauensmann Christian Kuhlmann.
In Christian Kuhlmanns LVM-Versicherungsagentur in Einbeck können sich Interessierte zu sämtlichen Altersvorsorgeprodukten beraten lassen, bei denen der Höchstrechnungszins eine Rolle spielt: zur privaten Rentenversicherung wie auch zur staatlich geförderten Riester- beziehungsweise Rürup-Rente (auch Basisrente genannt).
„Jeder Einzelne ist gefordert, wenn er seinen Lebensstandard auch im Alter halten möchte. Die gesetzliche Rente allein wird hier nicht reichen“, warnt Christian Kuhlmann abschließend. Insofern sei der Jahresendspurt für alle bislang Untätigen ein geeigneter Zeitpunkt, um sich endlich einen Ruck zu geben und das Thema Altersvorsorge anzupacken.










