(openPR) Überall sieht man junge Leute auf der Suche nach den Pokémon Pikachu, Glumander und Co. Das beliebte Spiel aus den neunziger Jahren erlebt einen neuen Hype als App auf dem Smartphone. In realer Umgebung suchen Spieler nach kleinen Monstern, die sich zwischen Häusergassen und Straßenecken verstecken. Ein Trend, der durchaus Risiken birgt.
Abgelenkt durch Pokémon
Fußgänger, die vertieft auf ihr Smartphone starren und die Stadt ablaufen, um Punkte und Figuren zu sammeln, sind seit Pokémon Go keine Seltenheit mehr. Doch wer haftet und zahlt, wenn abgelenkte Spieler den Verkehr ignorieren oder durch Nachbars' Garten laufen? Alzeyer-Versicherung erklärt, wer im Fall der Fälle für den Schaden aufkommt.
Versicherung haftet bei Unfall
Spielen Nutzer mit ihrem Smartphone und es kommt zum Unfall, greift in der Regel die private Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Spielende leichtsinnig oder grob fahrlässig handelt. Wird ein abgelenkter Spieler im Straßenverkehr von einem Auto erfasst, so haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Eine Mitschuld kann aber trotzdem ausgesprochen werden und die Leistungen mindern. Ist der Spielende so vertieft in seine App, dass er durch Blumenbeete läuft oder anderen Schaden anrichtet, schützt ihn seine private Haftpflichtversicherung. Diese greift aber nur, wenn der Schaden aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit verursacht wurde und nicht aus Vorsatz.






