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Datenschutz-Skandal nach Klinikschließung

01.07.201611:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Patientenakten, Röntgenbilder und Befunde seit über zehn Jahren für jedermann frei zugänglich

Bremen, 1. Juli 2016 Ein Fotograf auf Motivsuche deckte in Münsing am Starnberger See jetzt einen neuerlichen Datenschutz-Skandal um alte, nicht ordnungsgemäß verwahrte und entsorgte Patientenakten auf: In der bereits seit zehn Jahren geschlossenen Wiedemann-Klinik lagen stapelweise alte Röntgenbilder, Befunde und Behandlungsunterlagen früherer, insbesondere auch prominenter Patienten. 2004 hatte das italienische Unternehmen Sanacare das Sanatorium und alle Akten übernommen. Ein Jahr später meldete das Unternehmen Insolvenz an und verschwand, ohne sich um den Verbleib der sensiblen Daten zu kümmern.



„Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass das Bewusstsein für den Schutz von persönlichen Daten noch nicht das gewünschte Maß erreicht hat“, erklärt Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung. „Das Problem lag im Falle der Wiedemann-Klinik augenscheinlich darin, dass sich nach deren Schließung niemand für die Röntgenbilder und Patientenakten zuständig fühlte. Ein fataler Fehler, der jetzt rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.“

Grundsätzlich liegt die Aufbewahrungspflicht für Patientenunterlagen bei zehn Jahren. Die Aufnahmen aus der Klinik waren teilweise wesentlich älter. Frei zugänglich lagen neben Bierflaschen und Musikboxen von unangemeldeten Partys und einer – wohlgemerkt offiziellen – Kunstaktion die Röntgenbilder und Befunde von Politikern, Modedesignern und Schauspielern. „In Anbetracht der besonderen Schutzwürdigkeit dieser sensiblen Patientenakten ist das ein Skandal“, so Moreno.

Wie sie weiter erklärt, ist für die datenschutzgerechte Aufbewahrung und Entsorgung in erster Linie der behandelnde Arzt, ggf. ein eingesetzter Nachfolger zuständig. Bei einer Praxisschließung erlischt diese Pflicht nicht. „Im Fall der Fälle müssen sich die Erben darum kümmern“, erläutert sie. Können die sensiblen Daten von niemandem verwaltet werden, springt in der Regel die jeweilige Landesärztekammer ein. Bis zur Entsorgung durch einen zertifizierten Entsorger ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bindend und ein unbefugter Zugriff auf die Daten zu verhindern.

Als zertifiziertes Entsorgungsunternehmen berät die Schmidt + Kampshoff GmbH in allen Fragen rund um den Datenschutz von sensiblen Patientenakten. Weiterführende Informationen zur Röntgenfilmentsorgung finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de.

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