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Befremden über die Warnung der RAG an die Gemeinde Nalbach

03.06.201615:50 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Befremden über die Warnung der RAG vor einer Klageerhebung gegen die Genehmigung zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar vom 19.02.2013

Mit Verwunderung und Erstaunen wird in der Gemeinde Nalbach die von der RAG öffentlich in den saarländischen Medien ausgesprochene Warnung vor einer Klageerhebung gegen die Genehmigung zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar aufgenommen.

„Eine Warnung vor der Inanspruchnahme der uns gesetzlich zustehenden Rechtsschutzmittel halte ich, gerade wenn Sie durch ein von dem Verfahren begünstigtes Unternehmen kommt und in diesem Zusammenhang zusätzlich bereits der Ausgang des Klageverfahrens suggeriert wird, für sehr befremdlich.“ äußerte sich Bürgermeister Peter Lehnert.

Die Gemeinde Nalbach sei hier gezwungen, die ihr zustehenden Rechte wahrzunehmen. Sie wurde in dem Zulassungsverfahren, das vom Bergamt Saarbrücken in Form eines Sonderbetriebsplanes ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt wurde, nicht gehört und es wurden aus ihrer Sicht hinsichtlich der Auswirkungen der Flutung keine ausreichenden wissenschaftlichen Untersuchungen vor Erteilung der Genehmigung durchgeführt
Mit der Kreisstadt Saarlouis hat zwischenzeitlich eine weitere, durch das steigende Grubenwasser betroffene, Kommune angekündigt rechtlich gegen den Bescheid des Bergamtes Saarbrücken vorgehen zu wollen.

Hintergrund
Durch die Grubenflutung, die nach dem Ende des Bergbaues an der Saar von der RAG geplant wird, können Schäden an der kommunalen Infrastruktur und an kommunalen und privaten Einrichtungen entstehen. Zusätzlich könnte es zu einer Beeinträchtigung des Trinkwassers kommen. Die Gemeinde Nalbach befürchtet durch die Flutung des Grubengebäudes auch die Wiederkehr der bergbaubedingten Erdbeben in der betroffenen Region. Am 23.02.2008 kam es in der Region Saarlouis zu dem schwersten bergbauinduzierten Erdbeben in Deutschland mit sehr starken Schäden, die letztlich zur Beendigung des saarländischen Bergbaues führten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach hat in einer Sondersitzung am 25.05.2016 daher einstimmig beschlossen, Klage gegen die Genehmigung einer Teilflutung des Bergwerkes Saar zu erheben.
Laut Berichterstattung des Saarländischen Rundfunks vom 27.05.2016 hat die RAG nun gegenüber der Gemeinde Nalbach eine Warnung hinsichtlich der Klageerhebung ausgesprochen.

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