(openPR) Neuregelung bei Überbrückungsgeld und Ich AG verabschiedet
Eine neue Form der Existenzgründungsförderung wird in den kommenden Wochen die bisherigen Formen Ich-AG und Überbrückungsgeld ersetzen. Da unter dem Strich eine Kürzung der Förderungsmittel um rund ein Drittel erfolgen wird, sollten Gründer die verbleibende Zeit nutzen, um in den Genuss der alten Regelungen zu kommen. „Es gibt Vor- und Nachteile bei der neuen Regelung, entscheidend ist, dass man sich jetzt über die aktuellen Gegebenheiten informiert. Der Termin für die Neuregelung steht unmittelbar bevor“, so Markus Gastinger, Geschäftsführer der GAP Consulting Group in München, die sich auf die Betreuung von angehenden Selbständigen spezialisiert hat.
München. Insbesondere Interessenten, deren Arbeitslosengeld I-Anspruch unter einem Niveau von 1.100 Euro liegt, werden durch die Neuregelungen schlechter gestellt. Hier be-stehe nach Ansicht der Arbeitsmarktexperten ein hoher Handlungsbedarf, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Dies gelte insbesondere für die folgenden Gruppen:
1. Wer nach Inkrafttreten der Neuregelung (voraussichtlich im Verlauf des Juli oder August) weniger als drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hat, sollte auf jeden Fall vor-her gründen, da er nach der Neuregelung keine Förderung mehr erhalten wird.
2. Wer weniger als 1.100 Euro Arbeitslosengeld-I-Anspruch hat, der wird bei der neuen Förderung in Summe weniger Geld erhalten als bei der bisherigen Ich-AG, zum Teil in ei-nem gravierenden Ausmaß. Für die Gründung einer Ich-AG bleibt nur noch Zeit bis zum 30.06.2006.
3. Wer nach einer Eigenkündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags noch innerhalb der Sperrzeit gründen möchte (unter Inkaufnahme einer zeitlichen Kürzung des Überbrückungsgelds), der muss dies noch vor der Neuregelung tun.
4. Alle, die für den Fall eines Scheiterns der Gründung ihren Restanspruch auf Arbeitslo-sengeld I bewahren wollen – ungekürzt um die Förderdauer – müssen noch vor der Neu-regelung gründen. Einer eventuell etwas höheren Gesamtförderung bei Besserverdienen-den wird nämlich der Verlust des gesamten Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I gegenü-berstehen.
Gefördert wird eine Existenzgründung künftig 15 Monate lang. In den ersten neun Monaten wird das Arbeitslosengeld I zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich gezahlt. Nach einer erneuten Prüfung kann die Förderung nach Ermessen des Arbeitsvermittlers um weitere sechs Monate verlängert werden, in denen nur noch die Pauschale von 300 Euro bezahlt wird. Die Förderung wird zudem nur noch solchen Gründern offen stehen, die zum Zeitpunkt der Gründung mindestens noch drei Monate Restanspruch auf Arbeitslo-sengeld I haben. Die Tragfähigkeit der Gründung soll künftig noch eingehender als bisher geprüft werden, was das hinzuziehen eines qualifizierten Existenzgründungsberaters na-hezu unabkömmlich macht. Zudem wird nach der Neuregelung ein Nachweis der persönli-chen Eignung von den Gründern verlangt.
Es gibt auch Gewinner der neuen Regelung
Ab einem Arbeitslosengeldanspruch von 1.100 Euro ist die Summe der neuen Förderung höher als der Existenzgründungszuschuss zur Ich-AG, der bislang bei 14.400 EURO ver-teilt auf 3 Jahre lag. Die neue Förderung ist – über den gesamten Förderzeitraum gesehen – aber auch höher als das bisherige Überbrückungsgeld. Zwar bekommen die Geförderten monatlich weniger als beim Überbrückungsgeld, durch den längeren Förderzeitraum erhal-ten sie in Summe aber mehr Geld als bisher.
Für bisher gut Verdienende stellt die Neuregelung insofern sogar eine Verbesserung dar. Allerdings ist zu beachten, dass alle Geförderten künftig bei einem Scheitern der Selbstän-digkeit nicht mehr in den vollen Restanspruch auf Arbeitslosengeld zurückkehren können.
Gestiegenes Beratungsinteresse
„Wir registrieren schon jetzt einen deutlich gestiegenen Informations- und Beratungsbedarf bei potenziellen Gründern“, so Markus Gastinger von der GAP Consulting Group. Bezieher von Arbeitslosengeld I, die noch die alten Förderkonditionen nutzen wollen, sollten sich jetzt über die Veränderungen informieren und möglichst rasch mit der Vorbereitung Ihrer Gründung beginnen. Ein unverbindliches Beratungsgespräch über Chancen und Risiken der neuen Förderinstrumente für Existenzgründer bietet die GAP Consulting Group in Ihren Niederlassungen an. Einen Termin für ein Informationsgespräch sollte jedoch aufgrund des großen Andrangs rechtzeitig telefonisch vereinbart werden.











