(openPR) Die im „Living-Lahn-Projekt“ des Landes Hessens „angedachte“ Absenkung der Lahn im Bereich Runkel bis Limburg sei nicht realisierbar, wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz PROLAHN heute in einem Schreiben mitteilte. Man habe nicht vor Wehrkronenhöhen an den Wehranlagen in irgendeiner Höhe abzusenken. Dem entgegen stände schon allein die Bundesschifffahrtsstraßenverordnung, die laut Gesetz eine Fahrwassertiefe von mind. 160 cm vorschreibe. Eine Absenkung um mehr als 40 cm, würde diesen Wert deutlich unterschreiten.
Es heißt weiter, dass aufgrund der bestehenden Mehrfachnutzung der Wehranlagen (Wasserkraft, Schleusen als Schifffahrtswege, über Jahrhunderte angepasste Grundwasserstände im Auen- und Siedlungsbereich, Aufstau in Verbindung mit der Sicherstellung der Fahrrinne) eine Veränderung der Staubedingungen ohne wesentliche Auswirkung auf die bestehenden Nutzungen (also auch für die Schifffahrt) als nicht erreichbar angesehen wird. Es bleibe eine Zukunftsvision.
Das „Living-Lahn-Projekt“ (LiLa) sei kein Bestandteil der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU. Die vom Land Hessen für das IPE LIFE-Projekt ausgewählten 10 Einzelmaßnahmen habe sich nur an den Inhalten des Maßnahmenplan 2015-2021 orientiert. Beabsichtigt sei nur eine Einzelmaßnahme, die die Umgestaltung eines Wanderhindernisses/Wehres vorsähe. Es handele sich dabei um das Einstiegswehr im Lahnnebengewässer Ulmbach an der oberen Lahn und beeinträchtige nicht die Schifffahrt.












