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Versicherungsbeginn – Spartipp Rückdatierung spart Beiträge

(openPR) 25.02.2016. Wer sich entschlossen hat, in diesem Jahr noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung abzuschließen, kann bei einem Vertragsabschluss noch im Februar mit Rückdatierung des Versicherungsbeginn zum 01.12.2015, ein bis drei Jahresbeiträge sparen. So der Spartipp von Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Bei vielen Versicherern wird man versicherungstechnisch am 1. Januar ein Jahr älter, egal, ob man erst im Mai oder September Geburtstag hat“, erklärt Jürgen Buck. Deshalb rät der Fachmann, mit dem Versicherer abzuklären, ob eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns noch auf den Dezember möglich ist, um den laufenden Versicherungsbeitrag zu senken. „In manchen Fällen können durch das versicherungstechnisch jüngere Eintrittsalter erhebliche Beiträge gespart werden, welche teilweise drei Jahresbeiträge betragen“, gibt Jürgen Buck als Spartipp weiter.

Weitere Informationen zum Spartipp „Rückdatierung Versicherungsbeginn“ zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ oder „Risikolebensversicherung“ und worauf alles beim Abschluss dieser Versicherungen zu achten ist, finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

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