openPR Recherche & Suche
Presseinformation

EU-US Privacy Shield: "Rechtssicherheit für Unternehmen" oder "Bullshitbingo"? Interview Peter Weger, Oodrive

18.02.201610:10 UhrIT, New Media & Software
Bild: EU-US Privacy Shield: "Rechtssicherheit für Unternehmen" oder "Bullshitbingo"? Interview Peter Weger, Oodrive
Peter Weger, Vice President International der Oodrive-Gruppe
Peter Weger, Vice President International der Oodrive-Gruppe

(openPR) Mit der Veröffentlichung der neuen Regeln für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA Anfang Februar sorgten die Verhandlungspartner für sehr unterschiedliche Reaktionen. Notwendig geworden waren die Neuverhandlungen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2015, das das bisher geltenden „Safe Harbor“-Abkommen für nichtig erklärt hatte. Im folgenden Kurzinterview nimmt Peter Weger, Vice President International der Oodrive-Gruppe (http://www.oodrive.de), zur neuen Vereinbarung Stellung:



Frage: EU-Justizkommissarin Vera Jourova erklärte bei der Bekanntgabe der Verhandlungsergebnisse, dass die Vereinbarung die "Grundrechte der Europäer" schütze und "Rechtssicherheit für Unternehmen" bedeute. Wie beurteilen Sie diese Aussage?

Peter Weger: Als sehr euphorisch, insbesondere wenn man bedenkt, dass es sich dabei zuerst einmal nur um einen Vorschlag handelt. Dieser muss nun eine ganze Reihe von Gremien durchlaufen, bis daraus überhaupt justiziable Regelungen entstehen können. Wie die einzelnen Verantwortlichen in diesen Gremien, z.B. Isabelle Falque-Pierrotin, Vorsitzende der Article 29 Working Party on the Protection of Individuals (WP29), mittlerweile selbst bestätigen, wird dies noch Wochen bis Monate dauern. Und dann steht ja erst noch die wichtigste Entscheidung an: Der EuGH wird die neuen Regelungen sicher ebenfalls darauf prüfen, ob sie die für die Ablehnung des Safe Harbor Abkommens verantwortlichen Mängel beseitigen.

Frage: Also stehen Sie eher auf der Seite der Kritiker der Vereinbarung wie Datenschutzaktivist Max Schrems, der mit seinem Rechtsstreit mit Facebook „Safe Harbor“ ja erst zu Fall brachte und die neue Vereinbarung wenig schmeichelhaft als "Bullshitbingo" bezeichnete?

Peter Weger: So weit würde ich wiederum auch nicht gehen. Immerhin haben die Ereignisse seit dem EuGH-Urteil im Herbst vergangenen Jahres dazu geführt, dass das Thema Datenschutz und dessen unterschiedliche Beurteilung diesseits und jenseits des Atlantiks in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung und der öffentlichen Diskussion gerückt wurden. Nun muss es aber darum gehen, aus dieser Diskussion auch die richtigen Schritte abzuleiten und am Ende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Menschen auf beiden Seiten des Atlantiks ein Maximum an Schutz ihrer Daten zu garantieren.

Frage: Im Rahmen der Verhandlungen wurde vereinbart, dass das US-Handelsministerium den Schutz der Daten europäischer Bürger und entsprechende Verstöße gegen den Datenschutz sanktioniert. Außerdem wurde vereinbart, dass eine massenhafte Überwachung der Daten, die unter den jetzt ausgehandelten Regelungen übermittelt werden, unterbleiben soll. Wie beurteilen Sie diese Regelungen?

Peter Weger: Um ehrlich zu sein, mit großer Skepsis. Es soll ja angeblich sogar schriftliche Zusicherungen aus dem Büro von US-Geheimdienstdirektor James Clapper geben. Immerhin handelt es sich dabei um denselben James Clapper, der den US-Kongress im Unklaren über das Ausmaß der NSA-Überwachung ließ und dennoch im Amt blieb. Der im Juni 2015 verabschiedete „Freedom Act“ – die Nachfolgeregelung zum Patriot Act – ermöglicht es nun einmal amerikanischen Regierungsstellen, Zugriff auf alle Daten zu nehmen, die von US-Unternehmen verarbeitet werden, und zwar sogar unabhängig davon, wo diese sich befinden – in den USA oder in anderen Ländern. Microsoft wehrt sich derzeit beispielsweise vehement dagegen, Daten eines Anwenders, die in einem Microsoft-Rechenzentrum in Dublin gespeichert werden, der US-Justiz auszuhändigen, obwohl diese dies fordert. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch offen.
Diese Rechtsauffassung steht im krassen Gegensatz zu den Vorgaben, die europäische Datenschutzbehörden für die Handhabung insbesondere personenbezogener Daten haben. Ich habe da meine Zweifel, ob es gelingen wird, die amerikanische Seite von ihrer Haltung abzubringen.

Frage: Sie haben den Begriff „personenbezogene Daten“ selbst angesprochen. Welche Bedeutung spielt diese Art von Daten für einen Cloud Computing-Anbieter wie Oodrive?

Peter Weger: Eine große. Dies gilt aber nicht nur für uns als Cloud Computing-Anbieter, sondern prinzipiell für alle Unternehmen, die Daten erfassen, die mit physischen Personen zusammenhängen, also Interessenten, Kunden, Mitarbeiter, etc. Bei allen diesen Daten kann es sich um personenbezogene Daten handeln, die nach europäischen Datenschutz besonderen Schutz genießen. Setzt das Unternehmen in diesem Zusammenhang beispielsweise auf Collaboration- oder File Sharing-Lösungen aus der Cloud, ist es weiter für den Schutz dieser Daten verantwortlich und muss sicherstellen, dass diese Daten den vorgeschriebenen Rechtsraum nicht verlassen und auf jeden Fall bestmöglich verschlüsselt werden um diese vor fremden Zugriff zu schützen.
Als nicht-amerikanischer Cloud Service Provider ohne Rechenzentren in den USA unterliegen wir weder dem Freedom Act noch dem EU-US Privacy Shield und können damit unsere Kunden wirkungsvoll dabei unterstützen, die oben skizzierten Datenschutzvorgaben zu erfüllen.

Frage: Wie fällt zum Abschluss also Ihr Fazit zum EU-US Privacy Shield aus?

Peter Weger: Vor dem Hintergrund der derzeit bekannten Informationen von Rechtssicherheit zu sprechen, halte ich für verfrüht und auch irreführend. Es wird noch eine ganze Menge Zeit dauern, bis diese Absichtserklärungen in wirklich rechtlich verwertbare Vorgaben umgewandelt sind, mit denen sich dann auch Gerichte, allen voran der EuGH, beschäftigen kann. Erst wenn diese juristische Prüfung erfolgreich und mit einem positiven Ergebnis im Sinne der Einhaltung europäischer Datenschutzrechte abgeschlossen ist, wird ein Status erreicht sein, bei dem von einer allgemeinen Rechtssicherheit gesprochen werden kann. Danach wird sich dann in der Praxis zeigen, ob und wie amerikanische Unternehmen und Regierungsstellen sich diesen Vorgaben unterwerfen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann ich allen Unternehmen, die in den Bereichen Enterprise Collaboration und File Sharing cloudbasierte Lösungen einsetzen, nur raten, sich Partner zu suchen, die von dieser „rechtlichen Hängepartie“ nicht betroffen sind. Alles andere wäre unternehmerisch fahrlässig.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 891388
 797

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „EU-US Privacy Shield: "Rechtssicherheit für Unternehmen" oder "Bullshitbingo"? Interview Peter Weger, Oodrive“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Oodrive

Bild: Gleicher Datenschutz für alle 28 EU-Staaten: EU-Datenschutz-Grundverordnung endlich verabschiedetBild: Gleicher Datenschutz für alle 28 EU-Staaten: EU-Datenschutz-Grundverordnung endlich verabschiedet
Gleicher Datenschutz für alle 28 EU-Staaten: EU-Datenschutz-Grundverordnung endlich verabschiedet
Nach langwierigen Verhandlungen wurde am 14. April diesen Jahres vom EU-Parlament nach vier Jahren endlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Sie soll die Grundlage für einen einheitlichen Datenschutz in allen 28 EU-Staaten bilden. Allerdings haben die einzelnen Länderregierungen nun noch bis Mai 2018 Zeit, die neuen Regelungen im Rahmen ihrer nationalen Gesetze umzusetzen. Dänemark und Großbritannien hatten bereits im Vorfeld Sonderregelungen ausgehandelt, so dass dort auch nach 2018 die EU-DSGVO nur eingeschränkt gelten wird.…
Bild: Bankenbarometer sieht deutsche Banken unter DruckBild: Bankenbarometer sieht deutsche Banken unter Druck
Bankenbarometer sieht deutsche Banken unter Druck
Trübe Stimmung unter den deutschen Banken: 42 Prozent der deutschen Kreditinstitute rechnen mit einer Verschlechterung ihrer Geschäftslage im laufenden Jahr. Dies ist eines der Ergebnisse des kürzlich veröffentlichten Bankenbarometers Deutschland (http://www.ey.com/DE/de/Newsroom/News-releases/EY-20160404-Deutsche-Banken-unter-Druck) der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY (Ernst & Young). Für die Studie wurden 250 Banken in mehreren europäischen Ländern befragt. In Deutschland nahmen 72 Banken an der Umfrage teil. Als Hauptgründe für die …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: UIMC: Noch kein Schutz durch Privacy Shield - Keine Änderung für UnternehmenBild: UIMC: Noch kein Schutz durch Privacy Shield - Keine Änderung für Unternehmen
UIMC: Noch kein Schutz durch Privacy Shield - Keine Änderung für Unternehmen
einen Datentransfer in die USA genutzt werden. muss auch weiterhin wie in den letzten Monaten vorgegangen werden, indem die o. g. Alternativen für einen Datentransfer in die USA genutzt werden. Generell ist davon auszugehen, dass auch dieses Instrument durch das EuGH geprüft werden wird, so dass Rechtssicherheit noch auf sich warten lassen wird.
Datenübermittlung in Drittländer: Standardvertragsklauseln bald vor dem Aus?
Datenübermittlung in Drittländer: Standardvertragsklauseln bald vor dem Aus?
… in der Praxis bisher noch keine Bedeutung erlangt und sind gleichfalls mit größerem Aufwand verbunden. Um den Weg einzuschlagen, der ihnen das höchste Maß an Rechtssicherheit bietet, können sich Unternehmen zudem die Frage stellen, inwieweit sich der Datentransfer möglicherweise auf die EU beschränken lässt. Es bleibt abzuwarten, ob sich der EuGH in …
Bild: EuGH-Urteil zum EU-US Privacy Shield: Auswirkungen auf den Cloud Computing-Markt in DeutschlandBild: EuGH-Urteil zum EU-US Privacy Shield: Auswirkungen auf den Cloud Computing-Markt in Deutschland
EuGH-Urteil zum EU-US Privacy Shield: Auswirkungen auf den Cloud Computing-Markt in Deutschland
… der Klage des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems Recht, der bereits seit mehreren Jahren gegen die Firma Facebook zu Felde zieht. Begründung des EuGH: In den USA können die Unternehmen dazu verpflichtet werden, die – auch in Europa – generierten User-Daten US-Behörden wie der NSA oder dem FBI zur Verfügung zu stellen. Das sei aber mit …
Datenschutz-Initiative: Episerver schafft neue globale Position des Data Protection Officer
Datenschutz-Initiative: Episerver schafft neue globale Position des Data Protection Officer
… und Marketing, bekräftigt sein Engagement für den Datenschutz mit einer neuen Zertifizierung unter dem EU-US Privacy Shield-Abkommen und schafft eine neue Datenschutzposition im Unternehmen. Peter Yeung, Vice President und General Counsel (Leiter der Rechtsabteilung) übernimmt die globale Rolle des Data Protection Officer (DPO). Die neu geschaffene Position …
Bild: Transatlantische Datentransfers weiterhin rechtliche Grauzone: Was können Unternehmen tun?Bild: Transatlantische Datentransfers weiterhin rechtliche Grauzone: Was können Unternehmen tun?
Transatlantische Datentransfers weiterhin rechtliche Grauzone: Was können Unternehmen tun?
… EU-Standardvertragsklauseln (Controller-Processor) veröffentlicht werden. Für Datenübermittlungen zu Unternehmen in die USA und andere Drittstaaten herrscht nach wie vor keine Rechtssicherheit. Für Unternehmen bleibt es spannend: Aktuell überprüfen Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland diese Datenübermittlungen ins Ausland. Anfang November wurde …
Bild: Privacy Shield: Über 100 US-Unternehmen haben sich verpflichtetBild: Privacy Shield: Über 100 US-Unternehmen haben sich verpflichtet
Privacy Shield: Über 100 US-Unternehmen haben sich verpflichtet
… des EU-US-Datenschutzschilds (Privacy Shield) haben sich nach einer Mitteilung der EU-Kommission seit dem 01.08.2016 bereits über 100 US-amerikanische Unternehmen beim US-Amerikanischen Handelsministerium verpflichtet. Die zertifizierten Unternehmen können damit personenbezogene Daten aus der EU entsprechend den EU-Datenschutzvorschriften erhalten. Europäische …
Bild: Standardvertragsklauseln – Ein Trump(f) für die Datenübermittlung in die USA?Bild: Standardvertragsklauseln – Ein Trump(f) für die Datenübermittlung in die USA?
Standardvertragsklauseln – Ein Trump(f) für die Datenübermittlung in die USA?
… ob US-Handelsminister Ross auf diese Fristsetzung reagieren wird. Bereits im Frühjahr bezeichnete er das Datenschutzniveau in der EU als übertrieben und unnötig. Für US-Unternehmen bestünde die Gefahr zurückgehender Geschäfte. Der Privacy-Shield steht damit mehr denn je vor einer ungewissen Zukunft. Ist der Privacy Shield die einzige Möglichkeit für …
Bild: EU-US Privacy Shield: USA unsicherer DrittstaatBild: EU-US Privacy Shield: USA unsicherer Drittstaat
EU-US Privacy Shield: USA unsicherer Drittstaat
… datenschutzrechtlich gesehen dennoch ein unsicherer Drittstaat. Das Privacy Shield macht es nun aber etwas einfacher, Daten in die USA zu transferieren. Das datenempfangende US-Unternehmen muss sich zertifizieren lassen; das zuständige Handelsministerium der USA wird eine Liste der zertifizierten Unternehmen veröffentlichen. Auch wenn die Details noch unklar sind, …
EU-US-Privacy-Shield – Der Anfang vom Ende?
EU-US-Privacy-Shield – Der Anfang vom Ende?
… „EU-US Privacy Shield“ bezeichnete Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, der Datentransfers in die USA ermöglicht, gilt als nicht mehr zukunftssichere Rechtsgrundlage. Unternehmen sollten sich daher mit anderen Rechtsgrundlagen für den Datentransfer in die USA beschäftigen. Was sind Angemessenheitsbeschlüsse der EU- Kommission? Bei Datentransfers …
Bild: Französische Datenschutzbehörde setzt Facebook Frist für Datenübertragung in die USABild: Französische Datenschutzbehörde setzt Facebook Frist für Datenübertragung in die USA
Französische Datenschutzbehörde setzt Facebook Frist für Datenübertragung in die USA
… Oodrive-Gruppe (http://www.oodrive.de). „Es zeigt sich außerdem, dass die Entscheidung des EuGH zu Safe Harbor auch in anderen Ländern der EU zu Konsequenzen für US-amerikanische Unternehmen führt, die Daten ihrer Kunden verarbeiten und zu diesem Zweck in die USA exportieren.“ Nach der Entscheidung des EuGH war amerikanischen Unternehmen eine Frist von …
Sie lesen gerade: EU-US Privacy Shield: "Rechtssicherheit für Unternehmen" oder "Bullshitbingo"? Interview Peter Weger, Oodrive