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Photon Power AG insolvent – Drohende Verluste für Anleger

Bild: Photon Power AG insolvent – Drohende Verluste für Anleger
Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Alles andere als eine freudige Überraschung erlebten die Anleger der Photon Power AG kurz vor Weihnachten. Das Unternehmen ist insolvent. Die Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.

Die Photon Power AG baute Photovoltaikanlagen. Anleger konnten sich über drei Mittelstandsanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Verzinsungen an dem Unternehmen beteiligen (WKN A1E8J1, WKN A1E8J2 und WKN A1E8J3). Die Photon Power AG gehört zur insolventen Photo Holding AG. Nun ist auch die Photon Power AG zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Aachen hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 22. Dezember 2015 eröffnet (Az.: 92 IN 299/15). Für die Anleger bedeutet das, dass sie keine Auszahlungen erhalten werden. Stattdessen müssen die durch die Insolvenz hohe finanzielle Verluste befürchten.

„Sollte es zur Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommen, werden die Anleger aufgefordert, ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter anzumelden. Allerdings ist derzeit noch völlig ungewiss, mit welcher Quote sie in einem Insolvenzverfahren rechnen könnten. Erfahrungsgemäß müssen die Gläubiger aber mit finanziellen Verlusten rechnen. Um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben, können unabhängig vom Insolvenzverfahren weitere rechtliche Schritte geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Möglicherweise können die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Diese können z.B. aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben in den Emissionsprospekten müssen vollständig sein und der Wahrheit entsprechen. Schon irreführende Angaben, die dazu führen, dass sich der Anleger unter falschen Voraussetzungen beteiligt, können den Schadensersatzanspruch auslösen.

Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt wurde.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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