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Am 13. November ist Rauchmeldertag

09.11.201512:36 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Am 13. November ist Rauchmeldertag
Fernprüfbarer Rauchmelderstar (Foto: BRUNATA-METRONA-Gruppe)
Fernprüfbarer Rauchmelderstar (Foto: BRUNATA-METRONA-Gruppe)

(openPR) 9. November 2015 – Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ hat Freitag, den 13., zum Rauchmeldertag bestimmt. An jedem solchen Tag wird Wohnungsnutzern der Nutzen von Rauchmeldern nähergebracht. Die Geräte sind für die Sicherheit in Wohnungen unverzichtbar, denn Rauch ist für Menschenleben gefährlicher als das Feuer selber. Mit dieser Aktion soll aus dem traditionellen Unglückstag ein Glückstag werden. Am 13. November ist es wieder soweit.

Der 13. November ist gleichzeitig ein bedeutungsvoller Jahrestag. An diesem Tag im Jahr 1886 gelang Heinrich Hertz zum ersten Mal die Übertragung elektromagnetischer Wellen von einem Sender zu einem Empfänger. Damit hat sich der berühmte Physiker auch um die Entwicklung des Rauchmelders verdient gemacht. Denn ohne seine Technologie gäbe es keine Rauchmelder mit Fernprüfung.

Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber eine jährliche Überprüfung der Geräte vor. Bei fernprüfbaren Rauchmeldern muss dafür die Wohnung nicht mehr betreten werden. Das erleichtert die Prüfung und steigert den Komfort für den Nutzer, der nicht für die Überprüfung der Geräte zuhause bleiben muss.

Daneben verfügen funkbasierte Rauchmelder noch über weitere Vorzüge gegenüber den Geräten ohne Funk: Die Lageprüfung stellt fest, ob sich das Gerät noch an der Decke befindet oder ob es demontiert wurde. Die Umgebungsprüfung stellt sicher, dass sich keine Hindernisse in unmittelbarer Nähe befinden, die das Erkennen von Brandrauch behindern würden.

Alle diese Informationen liefert der Rauchmelder über die Funkstrecke an einen Datensammler, der sich im Hausflur befindet. Dort kann der Ableser die Informationen der registrierten Geräte auslesen. Ebenso wie die Versuchsanordnung von Heinrich Hertz erfolgt die Funkübertragung unidirektional, das heißt in einer Richtung. Der Ableser kann also keinerlei Manipulationen an den Rauchmeldern vornehmen. Messdienstleister, wie beispielsweise BRUNATA-METRONA, kombinieren die Auslesung der Rauchmelderdaten in der Regel mit der Jahresablesung der Verbrauchszähler, die im Idealfall ebenso in das Funksystem eingebunden sind.

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