(openPR) Durch Versteigerungen bietet sich die Möglichkeit, Immobilienobjekte unterhalb des Verkehrswerts zu erwerben (dem muss aber nicht so sein). Hat man ein interessantes Objekt entdeckt, sollte man sich fragen ob der Preis überhaupt gerechtfertigt ist. Was für ein Aktenzeichen hat die Zwangsversteigerung? Was steht in dem Gutachten? Auch sollte mit den Gläubigern und Eigentümer im Vorfeld gesprochen werden (falls möglich). Mit den Gläubigern (meist Banken, siehe Grundbuchauszug) kann oftmals schon vorher eine Vereinbarung getroffen werden. Denn Immobilien sind für diese eher eine Belastung. Im Vorfeld sollte bereits eine Bietstrategie entwickelt werden (z.B. maximales Gebotslimit). Als grober Richtwert kann von max. 80% des Verkaufswerts bei Häusern und etwa max. 70% des Verkaufswerts bei Wohnungen ausgegangen werden. Abgegebene Gebote sind bindend! Eine Zwangsversteigerung als solche gliedert sich dann vier Teile: 1. Bekanntmachungsteil (Vorlesung der Gerichtsakten.). 2. Bietstunde (Abgeben von Geboten. Hier sind auch Fragen möglich. Die Bietstunde dauert mindestens 30min..). 3. Zuschlagsverhandlungen (Ein Zuschlag ist ein rechtsbegründeter Immobilienerwerb. Wenn das Gebot für den Gläubiger in Ordnung ist findet hier der Eigentümerwechsel statt.). 4. Verteilungstermin (Zahlungen des noch fälligen Betrags.). Nachteilig bei Versteigerungen ist, dass es keine Gewährleistung für das ersteigerte Objekt gibt, sich Bewohner manchmal weigern auszuziehen und oft noch umfangreiche Renovierungen notwendig sind. www.immobilien-einblick.de/versteigerung













