(openPR) Zwangsversteigerung vermeiden - Konflikt zwischen Bank und Schuldner außergerichtlich lösen. Die Zwangsversteigerung einer Immobilie sollte stets das letzte Mittel sein, um fällig gestellte Forderungen aus gekündigten Darlehensverträgen beizutreiben.
Die Experten der chiemseeMEDIATION© bieten Banken Mithilfe eines Mediationsverfahrens eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Konfliktlösung. Jährlich werden bundesweit mehr als 100.000 Immobilien zwangsversteigert. Der finanzielle Schaden für die Banken geht dabei in Milliardenhöhe. Zahlungen für Kostenvorschüsse bei Gericht, Kosten für Mitarbeiter und Rechtsanwälte sowie Forderungsausfälle können jedoch vermieden werden, wenn es garnicht erst zu einer Zwangsversteigerung kommt. In zahlreichen Fällen wehren sich Schuldner allerdings vehement gegen die Vollstreckungsmaßnahme und treiben so die Kosten für das Forderungsmanagement in die Höhe als auch die Verfahrensdauer in die Länge. Oft auch dann, wenn eine Finanzierung zur Ablöse der fällig gestellten Forderungen unmöglich ist.
Das dadurch die eigenen Schulden durch auflaufende Zinsen rapide steigen, bleibt bei den meisten Schuldnern primär unberücksichtigt. Letztendlich lässt sich eine drohende oder bereits eingeleitete Zwangsversteigerung zum einen durch Umschuldung als zum anderen durch einen feihändigen Verkauf der Immobilie abwenden.
Sobald jedoch die Kreditkündigung erfolgt ist und die Kreditabwicklung einer Bank oder deren Rechtsanwälte an betroffene Schuldner herantreten kommt es in vielen Fällen vor, dass diese vollkommen abblocken und die Bank von da an als Gegener sehen. Weitere Korrespondenz der Bank auf Einigung wird ignoriert und die Gesprächsbereitschaft endet.
Damit es garnicht erst soweit kommt, empfiehlt es sich für Banken die Alternative zu wählen und einen Mediator zur Lösung des Konflikts zu beauftragen.
Vorteile einer Mediation:
- Angemessene Berücksichtigung der Standpunkte, Interessen und Ziele der Parteien
- Erzielung wirtschaftlich sinnvoller und nachhaltiger Ergebnisse
- Hohe Erfolgschancen: Bei Durchführung eines Mediationsverfahrens liegt die Einigungsquote i.d.R. bei 80-90%
- Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren
- Reduzierung der (rechtsverfolgungs-)Kosten, Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
- Vertraulichkeit: Keine Gefahr der Rufschädigung und Imageverlusten
- Nachhaltige Steigerung der persönlichen und betrieblichen Produktivität durch die Erfahrung konstuktiver Konfliktlösungsverfahren
- Herbeiführen einer Win-Win-Situation
Ein Mediationsverfahren ist grundsätzlich immer als eine zusätzliche Option zu sehen. Ziel ist es, ein Zwangsversteigerungsverfahren zu vermeiden bzw. ein bereits eingeleitetes Verfahren sollte während der Mediation ruhen. Der Rechtsweg ist aber (im Anschluss) nicht ausgeschlossen.
Ein Mediationsverfahren ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
- die Situation sehr komplex und verfahren ist;
- zwischen den Parteien keine „normalen“ Gespräche mehr möglich sind;
- der Konflikt seitens Schuldner stark gefühlsbetont ist;
- eine schnelle Lösung gefunden werden soll;
- Vertraulichkeit gewahrt werden muss;
- die Kosten niedrig gehalten werden sollen.
Weitere Informationen auf www.chiemsee-mediation.de













