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Captura GmbH meldet Insolvenz an

Bild: Captura GmbH meldet Insolvenz an
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Kanzlei Cäsar-Preller.
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Kanzlei Cäsar-Preller.

(openPR) Hiobsbotschaft für die Anleger der Captura GmbH. Das Unternehmen hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Insolvenz gestellt. Das Amtsgericht München hat am 16. September 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1507 IN 2731/15).

Der Insolvenzantrag sei notwendig gewesen, da Immobilienprojekte nicht zeitnah abgeschlossen werden könnten und die laufenden Ausgaben damit aus den zu erwartenden Einnahmen nicht bedient werden könnten. Verzögerungen hätte es auch durch Gewährleistungsfragen und Auseinandersetzungen mit den Projektpartner gegeben, teilte das Unternehmen mit.

Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich die 2010 gegründete Captura GmbH in der Vergangenheit an rund 100 Immobilienprojekten beteiligt. Die nötigen finanziellen Mittel wurden u.a. von Anlegern eingesammelt, die sich in Form von Nachrangdarlehen und Inhaberschuldverschreibungen an den Immobilienprojekten der Captura GmbH beteiligen konnten. Doch aus den erhofften Renditen wird für die Anleger nichts. Wird das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet, drohen ihnen finanzielle Verluste.

„Ob und wieviel die Anleger in einem Insolvenzverfahren von ihrem Geld wiedersehen werden, hängt von der Insolvenzmasse und der daraus resultierenden Insolvenzquote für die Gläubiger ab. Zumeist steht aber nicht genug Insolvenzmasse zur Verfügung, um die Forderungen aller Gläubiger komplett zu bedienen. Das ist für die Anleger der Nachrangdarlehen besonders bitter. Denn ihre Forderungen werden nachrangig, d.h. nach den Ansprüchen der übrigen Gläubiger bedient“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller.

Allerdings hätten die Anleger auch noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anspruchsgegner kommen die Unternehmensverantwortlichen aber auch die Anlageberater in Betracht. Die Vermittler hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. „Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss aber im Einzelfall geklärt werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Mandanten.

Mehr Informationen: www.anlegerschutz-news.de

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