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Gesetzliche Entsorgungspflicht für ärztliche Praxen: Aufbewahrungsfrist für Röntgenfilme von vor 2006 läuft ab

16.09.201514:00 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Bremen, 16. September 2015 Ende des Jahres stehen die Sicherheitsstandards deutscher Praxen und medizinischer Einrichtungen besonders auf dem Prüfstand: Wenn die Aufbewahrungsfristen von ärztlichen Unterlagen und Röntgenbildern auslaufen, werden die Daten an Entsorger übergeben. Sind diese nicht sorgfältig ausgewählt, können sensible Patientendaten schnell in unbefugte Hände geraten und strafrechtliche Konsequenzen folgen. Um der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verwertungspflicht gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vollumfänglich nachzukommen, sollten Praxen und Kliniken ausschließlich zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben vertrauen. Da mit dem 31. Dezember 2015 die 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Patientenakten mit Röntgenbildern endet, sollten alte Unterlagen von vor 2006 im Herbst aussortiert und die sichere Entsorgung durch Entsorgungsbeauftragte in die Wege geleitet werden. Bei der Röntgenfilmentsorgung ist ein verbindliches Ankaufsangebot – Röntgenbilder werden nach Menge und Qualität vergütet – obligatorisch.



"Die Schweigepflicht gilt auch für Röntgenbilder", erklärt Monica Calvo Moreno von Schmidtentsorgung. "Das ist vielen Ärzten oder deren Assistenten nicht bewusst – ebenso wie die empfindlichen Geldstrafen, die bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch unsachgemäße Entsorgung drohen", so die Vertriebsleiterin des bundesweit tätigen und auf den medizinischen Bereich spezialisierten Entsorgungsfachbetriebes weiter. Aufklärungsarbeit zur sicheren Aufbewahrung und datenschutzgerechten Entsorgung von Patientendaten gehöre daher zur täglichen Arbeit des Unternehmens.

In Deutschland besteht die Entsorgungspflicht für Patientendaten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Kontroll- und Fehlaufnahmen beim Röntgen, unbrauchbar gewordene Röntgenfilme (z.B. bei Überlagerung), zerstörte Röntgenbilder (z.B. bei Wasserschäden) und Bestände aus Archiven, die aufgelöst werden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gemäß KrWG und BDSG beraten dazu kostenfrei, ausführlich und bieten folgende Sicherheitsstandards: Abholung, Transport und Verwertung gemäß BDSG, eine eigene Entsorgungsanlage mit Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Alarmanlagen, abschließbare Datensicherheitsbehälter (DSB), sicherheitsüberprüfte und auf Datenschutz (§ 5 BDSG) verpflichtete Mitarbeiter sowie eine lückenlose Dokumentation mit behördlichem Übernahmeschein, Abholbeleg und kostenfreiem Vernichtungszertifikat. Verbindliche Angebote ohne versteckte Kosten sowie die bargeldlose Vergütung von Röntgenbildern, z.B. per Banküberweisung, sind ebenso kennzeichnend für professionelle Dienstleister.

Auf den Websites www.schmidtentsorgung.de und www.roentgenfilmentsorgung.de finden Sie weiterführende Informationen und Hinweise zum Umgang mit Patientendaten und Röntgenfilmen.

Kontakt:
Monica Calvo Moreno, Schmidt + Kampshoff GmbH, Georg-Henschel-Str. 1, 28197 Bremen, Telefon: +49 421 835 444 0, Telefax: +49 421 835 444 11, E-Mail: E-Mail

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