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Entlastung für pflegende Angehörige

04.09.201512:15 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) VERBRAUCHER INITIATIVE zum bundesweiten Aktionstag am 8. September

Berlin, 04. September 2015. Knapp drei Viertel der pflegebedürftigen Personen werden zu Hause betreut. Es sind überwiegend Familienangehörige, die diese häusliche Pflege leisten. Sie müssen daneben oft noch eine eigene Familie versorgen oder sind berufstätig. Daher brauchen sie dringend regelmäßige Auszeiten von der verantwortungsvollen und anstrengenden Pflege-Aufgabe sowie eine Vertretung für Notfälle und im Urlaub. Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. informiert über entsprechende Angebote.



„Lassen Sie sich bei den Pflegeberatern der Pflegekassen zu Ihrer Situation und über die Ihnen individuell zustehenden Leistungen beraten. Diese Pflegeberatung bieten z. B. Pflegestützpunkte, Seniorenvertretungen oder Pflegedienste an“, empfiehlt Georg Abel, Bundesgeschäftsführer der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. Für berufstätige pflegende Angehörige ist die Tagespflege sehr entlastend. Sie ist eine teilstationäre Versorgung mit therapeutischen und kommunikativen Angeboten. Sind pflegebedürftige Angehörige nachts sehr aktiv, kann die Unterbringung in einer Nachtpflege dazu beitragen, dass pflegende Angehörige durchschlafen und sich besser erholen können. Hol- und Bringdienste schaffen zusätzliche Erleichterung. Daneben gibt es sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote, bei denen die Pflegebedürftigen stunden- oder tageweise zu Hause oder in Einrichtungen betreut werden. Diese Angebote werden von den Pflegekassen, Ländern und Kommunen gefördert.

Um Urlaub machen zu können, sich im Krankheitsfall auszukurieren oder berufliche und private Verpflichtungen wahrzunehmen, können pflegende Angehörige Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie wird durch eine professionelle Pflegekraft oder andere private Pflegepersonen für die Dauer von bis zu sechs Wochen pro Jahr geleistet. Zusätzlich kann die Kurzzeitpflege genutzt werden, bei der die pflegebedürftige Person vollstationär in einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für maximal vier Wochen im Jahr betreut wird. Beide Angebote werden derzeit von den Pflegekassen jeweils mit bis zu 1.612 Euro pro Jahr bezuschusst.

Mehr Informationen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf bietet das Themenheft „Pflege“ der VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. Die 32-seitige Broschüre mit zahlreichen Tipps und Adressen beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Qualität der Pflegebranche und die Leistungen der Pflegeversicherungen. Sie kann für 2,00 Euro (zzgl. Versand) unter www.verbraucher.com bestellt oder heruntergeladen werden.

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