(openPR) Die in Reiseländern anzutreffenden Straßenhunde und -katzen gehen ob ihrer Verwahrlosung ans Gemüt. Mancher Tierfreund beschließt daher, einer solch armen Kreatur in Deutschland ein neues Zuhause zu geben. Hierbei muss bedacht werden, dass auch für diese mitgebrachten Tiere Reisevorschriften gelten. Bei Nichteinhaltung droht bei Einreise die Euthanasie des Tie-res an der Grenze.
Frau Dr. Tina Kugler, Veterinärin bei der Tierschutzorganisation aktion tier - Menschen für Tiere e.V. erklärt, worauf zu achten ist: „Der neue Tierbesitzer muss noch im Urlaubsland von einem dortigen Tierarzt einen Heimtierpass ausstellen lassen. Das Tier wird gegen Tollwut geimpft und bekommt einen Mikrochip unter die Haut. Danach müssen 21 Tage vergehen, erst nach Ablauf dieser Frist darf das Tier einreisen.“
Noch aufwendiger ist die Einreise aus nicht EU-Staaten. Hier muss 30 Tage nach der Impfung eine Blutentnahme vorgenommen werden, die den Impferfolg dokumentieren soll. Danach müssen noch einmal sage und schreibe drei Monate Wartezeit verstreichen, ehe das Tier ein-reisen darf. Die gesamte Vorbereitungszeit beträgt also mindestens vier Monate. Daher bedarf es meist Hilfe von einheimischen Tierliebhabern. Die können die notwendigen Schritte auch nach Beendigung des Urlaubes einleiten und das Tier dann nachsenden.










