(openPR) Mediawatch, ein Service der Presseagentur Günter Amenda sieht in den Verlagsbeilagen „Themen – Service für Presse“ zur Zeitschrift „Journalist“ begründeten Verdacht der strafbaren Werbung laut § 16 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Betrugsverdacht laut § 263 StGB und Verdacht auf Verstoß gegen die Pressegesetze der Bundesländer. Die Zeitschrift wird vom Deutschen Journalisten-Verband im Medienfachverlag Rommerskirchen herausgegeben.
Anstoß zur Kritik war die 16-seitige Verlagsbeilage der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG zur „Journalist“-Ausgabe Mai 2006. Die „Themenbeilagen“ erscheinen in dieser Form jedoch bereits seit Monaten, jeweils mit verschiedenen Unternehmen als Partner. Verantwortlich für den Inhalt sind laut Impressum jeweils Unternehmensvertreter, im beschriebenen Fall Stefan Speicher, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG. Er gehört auch zu den im Impressum genannten Redakteuren. In der Beilage ist sechsmal nachzulesen, dass diese Bausparkasse ein Erfolgsmodell und ein Erfolgsfaktor sei.
Mediawatch kritisiert, es sei für die Leser nicht erkennbar, dass es sich um eine von der Bausparkasse bezahlte Werbung handelt. Die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung „Anzeige“ für diese angebliche Verlagsbeilage sei nicht abgedruckt. Stattdessen suggeriere die Verlagsbeilage den Lesern den Eindruck der normalen unabhängigen Redaktion der Zeitschrift „Journalist“. Die Heftgröße und die Anzahl der Textspalten seien gleich, die Schrift sei kaum von der Schrift der Redaktion zu unterscheiden, das Layout gleiche dem der Zeitschrift „Journalist“.
Die Chefredakteurin des „Journalist“, Ulrike Kaiser, hatte erst kürzlich eine Rolle bei der Aufdeckung des Schleichwerbeskandals einiger elektronischer Medien gespielt und ist dafür mit einem Preis ausgezeichnet worden. Die Redaktion hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht offiziell geäußert.








