(openPR) Die Bundesregierung plant die Zuschüsse für den Weg in die Selbständigkeit von Arbeitslosen durch die Agentur für Arbeit zu streichen oder aber zumindest gravierend neu zu ordnen.
Wie das Ganze dann tatsächlich aussehen wird, ist noch nicht absehbar. Selbst die diskutierten Modelle sind sehr unterschiedlich.
Denen, die sich mit Hilfe dieser Fördermittel selbständig machen möchten, läuft in gewisser Weise die Zeit davon. Diejenigen, die sich bis zum 30.6.2006 selbständig machen und alle Unterlagen komplett bei der Agentur für Arbeit einreichen, können sich die Zuschüsse noch sichern.
Es ist auch ungewiss, was mit den Personen geschieht, die sich ihren Antrag vor dem 1.7.2006 durch die Agentur für Arbeit ausstellen haben lassen, sich aber erst nach diesem Termin selbständig machen. Bislang war für die Gewährung der Zuschüsse immer das Datum der Antragstellung wichtig. Aber darauf wird man sich nicht verlassen und keinesfalls berufen können.
Untersuchungen haben ergeben, dass jemand, der sich selbständig macht, in Deutschland durchschnittlich 40 Tage für die Gründung eines Unternehmens benötigt. In Anbetracht dessen, der noch verbleibenden Zeit sowie der Tatsache, dass entsprechende Unterlagen für die Gewährung von Überbrückungsgeld und ICH-AG notwendig sind, ist hier höchste Eile geboten (Businessplan, Stellungnahme der fachkundigen Stelle).
Die meisten fachkundigen Stellen benötigen leider sehr viel Zeit für die Bearbeitung der Unterlagen, so dass hier einem Gründer nicht wirklich geholfen ist. Wir unterstützen Sie gerne tatkräftig mit unserem fachlichen Know How auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit und, wenn es notwendig ist, „schlagen wir uns auch die Nacht für Sie um die Ohren“!
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bade gerne zur Verfügung unter 089-1894 7991
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