(openPR) Flugverspätungen sind eine ärgerliche Sache, insbesondere wenn man einen wichtigen Termin, sei es geschäftlich oder privat, vereinbart hat. Aber auch bei einer gut durchorganisierten Urlaubsreise, welche beispielsweise eine längere Weiterfahrt vom Flughafen zum Zielort beinhaltet, kann das Programm aufgrund eines verspäteten Abfluges völlig durcheinander kommen. Gleiches gilt, wenn man auf das Erreichen eines Anschlussfluges angewiesen ist, wofür oftmals nur eine kurze Zeitspanne zur Verfügung steht. Eine Fluggesellschaft ist zwar verpflichtet, gewisse Versorgungsleistungen zu erbringen, den psychischen Stress, den eine Flugverspätung mit sich bringt, können diese jedoch nicht nehmen. In der Fluggastrechteordnung der Europäischen Union ist für bestimmte Fälle eine Entschädigungszahlung bei verspäteten Abflügen vorgesehen, jedoch ist es nicht ganz leicht, sich in dem Dschungel der verschiedenen Voraussetzungen zurechtzufinden.
Es kommt ganz auf die Umstände der Flugverspätung an
Im Internet findet sich eine Vielzahl von Informationen zu diesem Thema, so beispielsweise auch unter www.flugverspaetung-entschaedigung.net, welche etwaigen Anspruchstellern beratend zur Seite stehen können. Leider kommt es immer häufiger zu verspäteten Abflügen, wobei die Gründe hierfür nicht ausschließlich bei den Fluggesellschaften liegen, sondern auch äußere Umstände eine Rolle spielen. Während in ersterem Falle ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht, ist dies bei zweiterem in der Regel nicht gegeben. Aber auch wenn man sich aufgrund des eigenen Erlebens einer Flugverspätung sicher ist, die Zahlung einer Entschädigung erreichen zu können, stellt sich die Durchsetzung in der Praxis meist als äußerst schwierig dar.
Die Beweislast liegt beim Flugpassagier
Größte Bedeutung für die Durchsetzung eines Anspruches auf Entschädigungszahlung bei Flugverspätung kommt der Beweissicherung zu. Diese obliegt dem Flugpassagier und muss genau dokumentiert sein. Bestenfalls hält man eine Bestätigung der betreffenden Fluggesellschaft in den Händen, welche die Verspätung des Fluges unter Angabe der konkreten Daten beinhaltet. Möglich ist es auch, Fotos am Flughafen zu machen, beispielsweise von den großen Anzeigetafeln, welche die Flugverspätungen aufzeigen. Sehr hilfreich können auch Zeugen sein, wofür sich selbstverständlich am besten weitere Mitreisende eignen. Damit man sich mit diesen auch in Verbindung setzen oder in einem etwaigen Forderungsschreiben genau benennen kann, sollte man sich gleich am Flughafen die genaue Wohnanschrift und eventuelle auch E-Mail-Adresse oder Telefonnummer geben lassen.
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann hilfreich sein
Wer seinen Anspruch auf Entschädigungszahlung gelten machen möchte, muss sich in diesem Falle direkt an die zuständige Fluggesellschaft wenden. Die Geltendmachung erfolgt durch ein Schreiben an diese, in welchem auf jeden Fall eine Zahlungsfrist enthalten sein sollte. Damit man sich sein kann, wann und ob das Schriftstück auch angekommen ist, empfiehlt sich der Versand auf dem Postwege per Einschreiben. Erfahrungsgemäß kommt es leider sehr häufig vor, dass die in Anspruch genommene Gesellschaft überhaupt nicht antwortet. Und wenn doch, werden verschiedene Gründe für die Zugsverspätung vorgegeben, für welche diese nicht einstehen. Hier liegt oftmals der Fall vor, dass die Fluggesellschaft eine Entschädigungszahlung aus nicht rechtmäßigen Gründen ablehnt. Viele Rechtsanwälte haben sich auf die Geltendmachung von Ansprüchen im Flugbereich spezialisiert. Deren Einschaltung bewirkt oftmals bereits die Zahlung der geforderten Entschädigung, deren Höhe in einem Bereich von etwa 250 bis 600 Euro liegt.








