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Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Illegale Ferienapartments

24.06.201511:56 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Feriennapartments werden wieder zu Mietwohnungen umgewandelt

Magdeburg, 24.06.2015. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf ein Phänomen aufmerksam, welches derzeit vor allem den Berliner Immobilienmarkt beschäftigt: so werden hunderte illegale Ferienapartments wieder in rechtmäßige Mietwohnungen umgewandelt, die sie eben sein sollen. „Die Berliner Bezirke gehen allmählich immer erfolgreicher gegen illegale Ferienwohnungen vor. Das Gesetz, welches die Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin verbietet, gilt nun seit einem Jahr“, erklärt Thomas Filor. „Eigentümer oder Betreiber konnten eine Ferienwohnung bis zum 31. Juli 2014 beim Bezirksamt anmelden und eine Genehmigung beantragen.“ Dabei gilt der Bestandsschutz nur bis Ende April 2016. Berlin fällt mit rund 6200 Touristenapartments sehr ins Gewicht – vor allem in Mitte liegen die meisten nicht angemeldeten, illegal betriebenen Ferienwohnungen. „Die Nachfrage ist hier so groß, dass die Betreiber natürlich ein Interesse daran haben, dieses lukrative Geschäft weiterzuführen, selbst wenn sie sich damit strafbar machen“, so Filor weiter.

Unterdessen prüfen die Behörden hilfreiche Bürgerhinweise, von denen etwa 15 pro Tag eingehen. Durch diese Methode wurden allein in den letzten neun Monaten mehrere Hundert nicht angemeldete Ferienwohnungen entdeckt – in Berlin Mitte wurden 220 ehemalige Touristenapartments wieder zu Mietwohnungen umgewandelt. Weiteren 350 Bürgerhinweisen muss nun nachgegangen werden. Betroffen seien zudem die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf. „In der Hauptstadt gibt es ausgewählte Bezirke, die die Touristen besonders anziehen. Hier gelten umso stärkere Kontrollen“, rät Immobilienexperte Thomas Filor.

Schließlich wird ein Eigentümer im Falle einer ungenehmigt betriebenen Ferienwohnung nach einer Anhörung aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen für ein Ende dieser illegalen Nutzung zu sorgen und die Wohnung anschließend wieder langfristig zu vermieten. Hinzu kommt ein Bußgeld, welches zwischen 500 und 50.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes, liegen kann. „Selbstverständlich kann ein Eigentümer Widerspruch einlegen, wobei die Chancen hinsichtlich der Aktualität dieser Thematik eher schlecht stehen“, so Thomas Filor abschließend.

Weitere Informationen unter http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/

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