(openPR) Aschfeld, 9. Juni 2015. Revolutionäre Bezahlmöglichkeit aus Aschfeld: Sven Palme hatte eine Vision und realisierte sie nun mit Erfolg. Nach langer Entwicklungszeit stellt der Erfinder jetzt seine neue patentierte Geldbörse namens EiMiX vor. Entgegen dem Trend mit dem Handy zu bezahlen, setzt er auf Bargeld und verleiht dem Bezahlen einen neuen Charakter. Seit ein paar Wochen können Interessierte die neue Geldbörse im Onlineshop unter www.eimix.de bestellen.
„Ich habe mit meiner Geldbörse schneller den Endbetrag an der Kasse bezahlt, als der KassierIn das Wechselgeld auf meinen Geldschein herausgibt!“ so Sven Palme, Erfinder der EiMiX-Geldbörse.
Das viele Münzgeld in der Geldbörse habe ihn immer schon gestört, und da man es nicht einfach abschaffen kann, sondern damit leben muß, hat er sich eine Lösung überlegt: die Münzen übersichtlich in der Geldbörse haben und sie schnell ein- und aussortieren können. Nach der Studie der Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland (März 2015) zufolge werden ca. 79,1% aller Geldtransaktionen bar bezahlt. Warum sollte man also das Bargeld abschaffen?
Umfragen haben ergeben, daß viele Kunden an der Kasse nur mit Geldscheinen bezahlen, weil sie ungerne für den Centbetrag ins Münzfach schauen. Anschließendes Ärgernis: das sowieso schon volle Münzfach wird noch voller. Also am besten ist es die Münzen an der Kasse wieder in Umlauf bringen, denn viel zu viel Münzen schlummern im Sparschwein und werden nicht ausgegeben.
Dank EiMiX ist das Bezahlen mit Münzen einfach und selbsterklärend. Wie eine CD/DVD zu öffnen, können die Münzen über einen Spezialverschluß leicht und übersichtlich einsortiert und entnommen werden. Weiterer Vorteil: der Geldbeutel wird nicht mehr dick durch die Münzen, da das flache Design dieses verhindert. EiMiX ist mit dem deutschen Lederwarenpreis ausgezeichnet worden und wird den Bezahlvorgang an Kassen revolutionieren.
Eine Initiative "Barzahlung? Ja, bitte!" wird vom Unternehmen gefördert, um den Münzumlauf zu steigern und um gegen die Abschaffung des Bargeldes zu handeln.













