(openPR) Berlin: Kunden der Paratus AMC GmbH können sich zunehmend zurücklehnen. Auch das Kammergericht Berlin neigt nach einer Vergleichsvereinbarung in Berlin zu der grundsätzlichen Ansicht, dass alle in der Zeit 2004 bis 2008 geschlossenen Kreditverträge widerrufbar sind, da die verwendete "Widerrufsbelehrung" nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es wird erwartet, dass die Paratus AMC GmbH rechtskräftige Gerichtsentscheidungen, die genau dies ausdrücklich feststellen, vermeiden wird, um eine Sogwirkung einer solchen Entscheidung zu vermeiden. Rechtsfolge ist und bleibt: Alle Verträge sind widerrufbar, was zu erklären ist. Sie sind weiterhin rückabzuwickeln, was in der Praxis nicht immer einfach ist. Soweit bestimmte Objekte bereits notleidend waren oder sind und Zwangsversteigerungen folgten, dürfte es im Ergebnis nur um die Abrechnung gehen, wobei nicht selten Erstattungen oder Rückforderungen der insoweit benachteiligten Anleger infrage stehen.
Grundsätzlich stehen und standen dem Kreditgeber allein die niedrigen marktüblichen Zinsen auf den Darlehensnominalbetrag zu.,
Der Kreditnehmer kann Verzugszinsen gegenüber der Bank in Höhe von 5%Punkten über den Basiszinssatz bezogen auf den zuviel entrichteten Geldbetrag geltend machen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung durfte die Paratus AMC GmbH nicht geltend machen, wenn sie das tat.











