(openPR) Göttingen, 17. April 2015. Laut aktueller Studien sind deutsche Arbeitnehmer bereit zur Arbeit zu gehen, obwohl sie vom Arzt krankgeschrieben wurden. Es ist eine Tatsache, dass der Krankenstand in Deutschland ein niedriges Niveau im Vergleich zu anderen Ländern hat. Hier ist nicht zuletzt die Angst um den Arbeitsplatz die treibende Kraft dahinter. Ob es sich hier um einen Berufsanfänger in Ausbildung handelt, eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehender Vater - die Gründe, trotz einer Krankschreibung arbeiten zu gehen, sind vielfältig.
Wer krankgeschrieben ist, sollte seine Rechte kennen und weitere Aspekte beachten
Rein rechtlich können Sie mit einer Krankschreibung arbeiten gehen, sollten dies aber mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen. Die Krankschreibung Ihres Arztes ist nur eine Empfehlung und wird nicht als Arbeitsverbot ausgelegt. Dennoch sollten Sie immer abwägen, ob es nicht besser ist, einmal mehr zuhause zu bleiben, um sich auszukurieren, da auch nur kleine Infektionen durch eine Verschleppung stärkere Konsequenzen nach sich ziehen können.
Neben den rechtlichen Hintergründen einer Krankschreibung sollte man aber auch den finanziellen Aspekt beachten. Wenn Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert wird, ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung spätestens nach 42 Tagen einstellt. Die Einstellung der Lohnfortzahlung bedeutet, dass fortan Ihre Krankenkasse die Zahlungen übernimmt, aber diese nicht in vollem Umfang auszahlt. Die Krankenkassen zahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Summe von mindestens 70% Ihres Brutto- oder maximal 90% Ihres Nettoeinkommens. Die Zahlung der gesetzlichen Krankenkasse nennt man Krankengeld.
Welche Möglichkeiten bestehen um das Krankengeld aufzustocken
Um Ihren Lebensunterhalt trotz des geringeren Krankengeldes bestreiten zu können und die Zahlungen von wichtigen Rechnungen weiter zu bedienen, sollten Sie über eine Krankentagegeld-Zusatzversicherung nachdenken. Hiermit hätten Sie nach dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also wenn Ihr Arbeitgeber seine Lohnfortzahlung eingestellt hat, Anspruch auf ein Krankentagegeld. Eine Alternative dazu ist ein Krankenhaustagegeld, das Ihre Zahlungsfähigkeit während Ihres Krankenhausaufenthaltes erhält.