(openPR) energiekonsens zeigt Unternehmen Wege zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Pflichten
Bremen, 27. März 2015. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Steigerung der Energieeffizienz ein Schlüsselfaktor zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele. Mit der Novellierung des Gesetzes zur Teilumsetzung der Energiedienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Bundesregierung jetzt Unternehmen, mit einem Energieaudit erste Schritte in Richtung mehr Energieeffizienz einzuleiten. Betroffen sind alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen und damit auch viele Bremer Firmen. Die Novellierung tritt Ende März in Kraft. „Durch das neue Gesetz müssen sich jetzt viele Unternehmen mit dem Thema Energieeffizienz auseinandersetzen. Wir wollen den Unternehmen zeigen, dass dies nicht nur eine lästige Pflicht ist, sondern eine große Chance, mehr Energieeffizienz, geringere Energiekosten und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz zu realisieren“, betont Martin Grocholl, Geschäftsführer der gemeinnützigen Bremer Klimaschutzagentur energiekonsens.
Drei Wege können zum Ziel führen:
Alle Unternehmen, die noch kein Energie- oder Umweltmanagement installiert haben, müssen bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen. Diese Norm beschreibt einen Prozess mit dem Informationen über Energieverbräuche gesammelt und wie daraus Einsparmöglichkeiten abgeleitet werden können. Daneben erfolgt eine Beratung, die fünf Phasen umfasst. Mit dem Energieaudit können Unternehmen schnell und genau die gesetzliche Pflicht erfüllen. Die Kosten sind, abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen im Unternehmen, überschaubar und die Durchführung muss nur alle vier Jahre erfolgen. Der größte Nachteil ist, dass im Audit lediglich eine Zeitpunkt-Betrachtung erfolgt.
Unternehmen, die mehr Zeit benötigen können bis zum 05.12.2015 eine Absichtserklärung zur Einführung eines Energiemanagements nach ISO 50001 abgeben und die Bewertung der Verbrauchssituation erfassen. Die Einführung und der Zertifizierungsnachweis können dann bis zum 31.12.2016 erfolgen. Mit diesem Energiemanagementsystem werden die vorhandenen Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz ermittelt und dokumentiert. Das Unternehmen tritt hiermit in einen andauernden Verbesserungsprozess ein, sodass der aktuelle Energieverbrauch kontinuierlich überprüft wird. Dem gegenüber steht ein relativ hoher interner Aufwand, höhere Kosten als beim Energieaudit und eine externe jährliche Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle.
Wenn Unternehmen weder das Energieaudit noch das Energiemanagement nutzen möchten, können sie ein Umweltmanagement nach EMAS etablieren. EMAS bedeutet „Eco Management and Audit Scheme“. EMAS-Organisationen verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung. Die EMAS-Registrierung umfasst immer auch eine Zertifizierung nach DIN ISO 14001. Die Vorteile bei dieser Variante sind, dass bis zum 05.12.2015 nur die Absichtserklärung zur Einführung und die Bewertung der Verbrauchssituation benötigt werden. Die Einführung und der Validierungsnachweis haben auch hier bis zum 31.12.2016 Zeit. Auch bei diesem Weg gibt es Nachteile wie einen realtiv hohen Aufwand und ebenfalls höhere Kosten als beim Energieaudit. Zudem muss alle drei Jahre die externe Validierung durch einen Umweltgutachter erfolgen und die Erklärung muss veröffentlicht werden.
„Egal welchen Weg ein Unternehmen geht: nur wenn es alle Energiesparpotentiale kennt und die empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen konsequent umsetzt, kann es nachhaltig Kosteneinsparung und -sicherheit realisieren“, so Grocholl.
Zu diesem Thema findet in der „energiekonsens-klima:akademie“ das Seminar: „Für alle größeren Unternehmen: Energieaudit wird Pflicht“ statt. Die zweistündige Veranstaltung startet am Dienstag, 19.05.2015 um 15:00, Veranstaltungsort ist das Swiss-Hotel, Hillmannplatz, Bremen. Anmeldungen und weitere Informationen unter www.energiekonsens.de oder Tel. 0421/3766710.





