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Niedrigzinsen und Pensionsverpflichtungen

Bild: Niedrigzinsen und Pensionsverpflichtungen
Helge von Hagen  ist Referent für betriebliche Altersversorgung (bAV) der 7x7finanz GmbH.
Helge von Hagen ist Referent für betriebliche Altersversorgung (bAV) der 7x7finanz GmbH.

(openPR) Der bAV-Experte Helge von Hagen nimmt in einem aktuellen Fachbeitrag Stellung zu den Herausforderungen, die sich durch die anhaltende Niedrigzinsphase für die Pensionsverpflichtungen der Unternehmen stellen. Helge von Hagen
ist seit Mai 2013 Referent für betriebliche Altersversorgung (bAV) der 7x7finanz GmbH. Der Diplom-Ökonom verfügt über langjährige Erfahrungen in der Versicherungswirtschaft und in der kompetenten Beratung von Unternehmen und ihrer Mitarbeiter.



Die Lage:
Ständig sinkende Zinsen führen zu einem immer höheren Finanzierungsbedarf bei Pensionsverpflichtungen. Laut einer aktuellen Studie* stiegen die Verpflichtungen der DAX-Konzerne in 2014 wegen des Zinseffekts um fast 30 % auf 391,7 Milliarden Euro. Aber auch kleine und mittelständische Unternehmen sind davon betroffen. Bei vielen, meist in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts eingerichteten Pensionszusagen, bestehen gravierende Deckungslücken. Bei den mit Kapitalversicherungen rückgedeckten Pensionszusagen gab man sich damals häufig der Illusion hin, die Hochzinsphase – mit teilweise mehr als 7 % Gesamtverzinsung – würde ewig dauern. Häufig wurde auch der Unterschied zwischen garantiertem Höchstrechnungszins und jährlich schwankender Gesamtverzinsung ignoriert. Das in 2010 in Kraft getretene Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetz (BilMoG) hatte zur Folge, dass Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz realistischer bewertet werden als in der Steuerbilanz. Während in letzterer, auch heute noch, ein Zinssatz von 6 % zur Berechnung der Pensionsrückstellungen zum Einsatz kommt, wird in der Handelsbilanz mit einem gleitenden, siebenjährigen Durchschnittszinssatz (Restlaufzeit 15 Jahre) kalkuliert. Aktuell beträgt dieser laut Bundesbank 4,43 % und wird, bei anhaltender Niedrigzinspolitik, weiter absinken. Dies führt in der Handelsbilanz auch in den nächsten Jahren zu einem überproportionalen Anstieg der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Die damit verbundene Minderung des handelsrechtlichen Ergebnisses beeinflusst direkt den ausschüttungsfähigen Bilanz-gewinn. In der Steuerbilanz hat diese Entwicklung hingegen, aufgrund des festen Zinssatzes von 6 %, keinerlei Auswirkungen. Somit werden Steuern auf Erträge bezahlt, die gar nicht erwirtschaftet worden sind. Gleichzeitig wird es immer kostspieliger, bestehende Deckungslücken zu schließen.

Die Frage:
Welche Möglichkeiten bestehen jedoch heute, um auf die negative Zinsentwicklung zu reagieren?

Die Antwort:
Denkbar sind zum einen Anpassungen der Pensionszusage. Dabei ist jedoch ein Eingriff in bereits in der Vergangenheit erdiente Anwartschaften nahezu unmöglich. Sinnvoller ist es daher, sich mit den „zukünftigen“ bzw. noch zu erdienenden Anwartschaften zu beschäftigen. In diesem Zusammenhang spielt jedoch der Status des Versorgungs-anwärters eine wichtige Rolle. Fällt er, z. B. als Angestellter, in den Schutzbereich des Betriebsrentengesetzes, so werden Anpassungen schwieriger zu realisieren sein als bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), der nicht dem gesetzlichen Schutz unterliegt. Allerdings sind bei GGF bei Anpassungen steuerrechtliche Vorschriften zu beachten, die z. B. Anpassungen nach Vollendung des 55. Lebensjahres erschweren. Eine enge Zusammenarbeit von steuerlichem Berater, Kapitalgesellschaft und Versicherungsmakler ist daher unverzichtbar.

Bezüglich der Finanzierung besteht häufig eine starke Fokussierung auf Versicherungen. Was die Absicherung von Langlebigkeit, Invalidität und Tod angeht, führt daran auch kein Weg vorbei. Geht es hingegen darum, ein bestimmtes Kapital anzusparen, so sind auch andere Formen der Kapitalanlage möglich. Wichtig ist jedoch bei GGF, dass Kapitalanlangen aus Gründen des Insolvenzschutzes verpfändbar sein sollten. Damit bietet sich ein breites Spektrum von Kapitalanlagen an. Dieses reicht von der höherverzinslichen Unternehmensanleihe über geschlossene Investmentfonds bis hin zu offenen Investmentfonds. Auch Mischformen sind möglich, bei denen z. B. Zinsen aus einer Anleihe in offene Investmentfonds oder Versicherungen fließen. Ein Blick auf professionelle Investoren zeigt, dass auch diese aktuell verstärkt in die Bereiche Unternehmensanleihen, Immobilien oder erneuerbare Energien investieren, weil sich dort – bei entsprechendem Anlagehorizont – Überrenditen erzielen lassen, die zur Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen genutzt werden können.


* EZB-Niedrigzinspolitik treibt Pensionsverpflichtungen deutscher Konzerne nach oben
Towers-Watson-Analyse “German Pension Finance Watch 4. Quartal und Jahresrückblick 2014”, 16. Februar 2015, http://www.towerswatson.com/de-DE/Press/2015/02/EZB-Niedrigzinspolitik-treibt-Pensionsverpflichtungen-deutscher-Konzerne-nach-oben

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